Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt die Sanierung bzw. den Abbruch einer Zwischendecke in Schuppen 2, um durch den Einbau von zwei Toren eine Unterstellhalle / Lager zu ermöglichen.
Der Bauantrag wurde am 20.02.2026 beim Landratsamt Miltenberg eingereicht. Mit E-Mail vom 08.05.2026 wurde die Gemeinde um die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens gebeten.
Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Nachbarschaftsunterschriften wurden nicht eingeholt.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen findet keine Anwendung.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Stellungnahme der Gemeinde
wird an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet, damit die Prüfung des
Bauantrags fortgesetzt werden kann.
