Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung
am 06.02.2026, lfd.Nr. 0920 und BAS-Sitzung vom 11.02.2026)
Der Bauherr beabsichtigt die erforderlichen
Instandsetzungsarbeiten an einer Scheune mit Stall sowie die Änderung der
Dachneigung, Dachhöhe und Nutzung auf der Fl.Nr. 6/1, Zittenfelden 2, 63936
Schneeberg.
Bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.02.2026 wurde über den Bauantrag mit den Anträgen auf Abweichung beraten.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 06.02.2026 vom Bauantrag Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da vor der Entscheidung des Gemeinderates noch eine Ortseinsicht mit dem Bauausschuss erfolgen soll.
Der Bauausschuss hat sich bei der Ortseinsicht am 11.02.2026 selbst ein Bild von den Abweichungen gemacht. Das Protokoll zur BAS-Sitzung wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Mit Schreiben vom 19.05.2026 wurde der Markt Schneeberg vom Landratsamt Miltenberg aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen.
Der Marktgemeinderat hat nun zu entscheiden, ob er den Abweichungen zustimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, oder nicht erteilen kann.
- Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen hinsichtlich der Lage der Abstandsflächen auf öffentlicher Verkehrsfläche, bis zu deren Mitte (Art. 6 Abs. 2 BayBO)
- Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen, hinsichtlich der Unzulässigkeit der Überlappung (Art. 6 Abs. 3 BayBO)
- Dachüberstand ragt über Grundstücksgrenze, in den Luftraum über dem Straßenkörper hinein (Art. 6 BayBO)
Die Abweichungen werden vom Antragssteller wie folgt begründet:
Zu 1. Aufgrund der Einsturzgefahr von Teilen des Daches müssen erforderliche Instandsetzungsarbeiten (u.a. Dachstuhlerneuerung) getätigt werden. Geplant ist dabei eine Veränderung des Dachgiebels bzw. der Dachneigung eines Teils des Hauptdaches sowie eine Anhebung des Nebendaches (gepl. Carport).
Die Dachneigung eines Teiles des Daches wird während der Instandsetzungsarbeiten geändert und dem Rest des Daches angepasst (auf 35°), weil ein Nachbau des bestehenden Daches (Übergang Dachneigung von 35° auf ca. 65°) einen hohen planerischen, konstruktiven sowie finanziellen Aufwand darstellen würde, der nicht gerechtfertigt ist. Zudem wird die Gefahr von herabfallendem Schnee auf Passanten und Verkehrsteilnehmer dadurch vermindert.
Aufgrund der Veränderung am Dach, befinden sich nun Abstandsflächen von den Gebäudewänden, welche auf den öffentlichen Verkehrsflächen liegen und über deren Mitte hinausragen.
Die Nachbarn werden durch die Errichtung des Bauvorhabens nicht negativ eingeschränkt. Eine Beeinträchtigung ist weder hinsichtlich der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung zu erwarten. Die betroffenen Nachbarn haben durch die Leistung ihrer Unterschrift auf den Antragsunterlagen sowie Planskizzen dem Bauvorhaben auch zugestimmt.
Zu 2. Die Abstände der Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück zueinander bleiben unverändert, eine Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten. Des Weiteren werden vom Bauherrn bei der Bauausführung die gesetzlichen Brandschutzvorschriften der Bayerischen Bauordnung beachtet und eingehalten.
Zu 3. Die Bestandsdächer haben bereits einen Dachüberstand, der über die Grenze ragt. Ein Dachüberstand (ca. 60 cm – 80 cm) wird beibehalten, liegt aber größtenteils über dem Gehweg. Das Nebendach (gepl. Carport) wird um ca. 1,20 m erhöht, damit eine lichte Höhe von mind. 4,65 m zwischen Oberkante Straßenbelag und Unterkante Dachsparren entsteht, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Somit wird aufgrund der geplanten Dacherhöhung des Nebendaches das öffentliche Interesse besser gewürdigt als vor den Instandsetzungsarbeiten.
Der Abweichungsantrag Nr. 2 wegen der Überlappung der Abstandsfläche ist laut Landratsamt Miltenberg nach Art. 28 BayBO möglich.
Entscheidung zu Nr. 1 Ist die Gemeinde mit der Abstandsflächenübernahme über die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche einverstanden?
Entscheidung zu Nr. 3 Ist die Gemeinde mit dem Dachüberstand auf die öffentliche Verkehrsfläche einverstanden?
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Der
Marktgemeinderat hätte sich gewünscht, dass die Baumaßnahme erst nach
Genehmigung des Bauantrages und dem Einverständnis der Gemeinde zu den
beantragten Abweichungen umgesetzt worden wäre. Nachdem die Baumaßnahme bereits
umgesetzt wurde, fordert der Markt Schneeberg nachträglich als
Verkehrssicherungspflicht die Montage eines Schneefanggitters auf der gesamten
Länge des Daches zur Straßenseite.
Diskussionsverlauf:
GR Ballweg sagt, wie man sieht, ist die Baumaßnahme schon ohne Bauerlaubnis umgesetzt worden. Es ist schade, dass man es nicht früher beantragt und jetzt einen Schwarzbau im Gemeinderat genehmigen soll.
GR Reichert teilt mit, dass der Weg nicht der Richtige war. Angesichts der Tatsache hält er es allerdings für machbar, es sieht schön aus und sei eine Verbesserung.
3. Bgm. Berberich sagt, sie tut sich schwer zuzustimmen.
GR Dolzer meint, es ist ohne Genehmigung gemacht worden. Er stellt sich die Frage, ob dies später mal als Wohnung genutzt/genehmigt werden soll.
Woraufhin der Bauherr Werner Breunig antwortet, dass die Tochter vielleicht später mal einziehen möchte.
3. Bgm. Berberich meint, dann kann man jetzt nicht zustimmen, wenn man es später als Wohnung nutzen möchte.
GR Haas sagt, wie das Gebäude später genutzt werden soll tut jetzt nichts zur Sache.
GR Grimm spricht von einer Scheibchentaktik. Anschließend kommt das was man tatsächlich will. Er spricht sich nicht für das Abreißen aus.
1. Bgm. Wöber teilt mit, dass er bereits in der Sitzung im Februar gesagt hat, dass ein Schneefangzaun über die ganze Straßenlänge angebracht werden soll.
2. Bgm. Ott meint, es sieht wirklich sehr gut aus und ist eine Verbesserung. Der andere Weg wäre der bessere gewesen. Einzelne Personen damit zu bestrafen hält sie nicht für richtig.
GR Kiel findet, dass das Bauwerk Sinn macht. Er würde
dem Bauvorhaben zustimmen. Der Bauherr hat seit über einem Jahr schon einen
Baustopp. Sein Ansinnen ist so wenig wie möglich. Auf Grund von
Einwendungen gegen die Niederschrift wird der Satz gestrichen.
Gabi Schmitt spricht sich für einen Rückbau des Dachüberstandes auf die Grundstücksgrenze aus und fordert zur Verkehrssicherheit die Anbringung eines Schneefanggitters entlang der Straßenseite. Da eine Überbauung auf die Straße ihrer Meinung nach Tür und Tor für weitere Bauvorhaben öffnet.
