Sachverhalt:

·         3. Bgm. Wöber sagt, er hat am Totenweg in der Höhe vom Gesundheitsbrünnle einen umgestürzten Baum mit seinem Sohn entfernt und fragt, ob das Wasserwirtschaftsamt schon Rückmeldung zu den Schäden im Saubach gegeben hat.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass dies schon erledigt wurde.
3. Bgm. Wöber sieht weitere Gefahr durch große Käferfichten. Er bittet die Besitzer anzuschreiben.
1. Bgm. Repp sagt, es handelt sich um Röderwälder.
3. Bgm. Wöber bittet Sicherungsmaßnahmen zu machen.

·         2. Bgm. Pfeiffer sagt, im Mitteilungsblatt ist ihm eine Wahlwerbung von den Grünen in Amorbach aufgefallen.
1. Bgm. Repp hat sich mit den Bürgermeisterkollegen besprochen. Wenn es sich um eine Anzeige handelt, dann darf diese im Amts- und Mitteilungsblatt erscheinen.
GR Haas stellte fest, dass bereits vor sechs Jahren gesagt wurde, bezahlte Anzeigen sind möglich, ein Fließtext mit Informationen von Parteien geht nicht.

·         3. Bgm. Wöber hat nochmal nachgeschaut, bereits im Jahr 2025 hieß es St. Martins Feier mit Laternenumzug. Im Jahr 2024 hieß es Lichterumzug.