Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 19.12.2025, lfd.Nr. 907.3)

Der 1.Bürgermeister und die Verwaltung haben die Auflösung der SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen und sind damit einverstanden, dass Ralf Dolzer und Ralf Wöber sich der Fraktion der Bürgerliste Schneeberg anschließen.

Nach Art. 33 GO regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeinderat in der Geschäftsordnung. Während der Wahlzeit eintretende Änderungen der Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen sind auszugleichen. Scheidet ein Mitglied aus der von ihm vertretenden Partei oder Wählergruppe aus, so verliert es seinen Sitz im Ausschuss.

Die Verwaltung schlägt nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden für den Rest der Legislaturperiode vor, die Besetzung des

·         Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss

·         Bau, Verkehrs- und Umweltausschuss

·         Kindergarten-, Kirche- und Jugendausschuss

·         Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Sport und Kultur

·         Sicherheitsausschuss

zu belassen, da es sich nur um beratende Ausschüsse handelt.

Der beschließende Notausschuss setzt durch die Auflösung der SPD-Fraktion wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Repp Kurt

Mitglied:
Familienname, Vorname

Stellvertreter:
Familienname, Vorname

Pfeiffer Bernhard

Büchler Jochen

Haas Thomas

Ott Elizabeth


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Erklärung zur Auflösung der SPD-Fraktion und dem Anschluss an die Bürgerliste Schneeberg zur Kenntnis.

Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Beibehaltung der Besetzung der beratenden Ausschüsse (Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss, Bau, Verkehrs- und Umweltausschuss, Kindergarten-, Kirche- und Jugendausschuss, Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Sport und Kultur, Sicherheitsausschuss) einverstanden und beschließt die Neubesetzung des beschließenden Notausschusses:

Vorsitzender: Repp Kurt

Mitglied:
Familienname, Vorname

Stellvertreter:
Familienname, Vorname

Pfeiffer Bernhard

Büchler Jochen

Haas Thomas

Ott Elizabeth

3. Bgm. Wöber und GR Dolzer haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.