Sachverhalt:
(zuletzt am 12.02.2020, lfd.Nr. 1068)
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt
wird, wird laut Art. 10.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung
vom Gemeinderat bzw. vom Kreistag oder einem entsprechenden Ausschuss
beschlossen.
Mit E-Mail vom 14.11.2025 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass bei
der Kommunalwahl 2026 als angemessene Entschädigung (sogenanntes
Erfrischungsgeld) für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen ein Betrag von
60 € je Person als anerkennungsfähige Obergrenze betrachtet werden kann.
In Anbetracht des zeitlichen Aufwandes und der Planung am Wahlsonntag alle
Wahlen komplett auszuzählen schlägt die Verwaltung vor, ein Erfrischungsgeld in
Höhe von 60 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der
Kommunalwahl am 08.03.2026 festzulegen.
Sollte es zu einer Stichwahl am 22.03.2026 kommen, schlägt die
Verwaltung eine Erfrischungsgeld für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die
Wahlhelfer in Höhe von 20 € vor.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € für die
Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026
auszuzahlen.
Sollte eine
Stichwahl am 22.03.2026 stattfinden, beschließt der Marktgemeinderat ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 20 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die
Wahlhelfer.
