Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt am 12.02.2020, lfd.Nr. 1068)

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, wird laut Art. 10.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung vom Gemeinderat bzw. vom Kreistag oder einem entsprechenden Ausschuss beschlossen.

Mit E-Mail vom 14.11.2025 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass bei der Kommunalwahl 2026 als angemessene Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld) für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen ein Betrag von 60 € je Person als anerkennungsfähige Obergrenze betrachtet werden kann.

In Anbetracht des zeitlichen Aufwandes und der Planung am Wahlsonntag alle Wahlen komplett auszuzählen schlägt die Verwaltung vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 festzulegen.

Sollte es zu einer Stichwahl am 22.03.2026 kommen, schlägt die Verwaltung eine Erfrischungsgeld für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer in Höhe von 20 € vor.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 auszuzahlen.

Sollte eine Stichwahl am 22.03.2026 stattfinden, beschließt der Marktgemeinderat ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer.