Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen die Umnutzung des
Erdgeschosses (ehemalige Schneiderei) zu Wohnraum auf der Fl.Nr. 3893,
Neudorfer Str. 4, 63936 Schneeberg. Der Markt Schneeberg wurde mit Schreiben
vom 19.11.2025 vom Landratsamt Miltenberg informiert, dass ein Bauantrag
eingegangen ist.
Mit Schreiben vom 30.12.2025 wurde der Markt Schneeberg informiert, dass der
Bauantrag und die Bauvorlage nun hinreichend vollständig sind, sodass die
Entscheidung der Gemeinde über die Erteilung ihres Einvernehmens möglich ist
(Art. 65 Abs. 1 Satz 4 BayBO i.V.m. § 36 BauGB).
Das gemeindliche Einvernehmen ist erforderlich, da sich das Bauvorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet (§ 34 BauGB).
Die Verwaltung begrüßt das
Bauvorhaben, da durch die Umnutzung neuer Wohnraum geschaffen wird.
Die Nachbarunterschriften sind
laut Antragsunterlagen vollständig.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen erfordert je einen Stellplatz
pro Wohneinheit, d.h. zwei Stellplätze werden benötigt und im Bauantrag sind vier
vorhandene Stellplätze ausgewiesen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden
nicht erhoben. Die Stellungnahme der Gemeinde wird an das Landratsamt Miltenberg
weitergeleitet, damit die Prüfung des Bauantrags fortgesetzt werden kann.
