Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen die Umnutzung des Erdgeschosses (ehemalige Schneiderei) zu Wohnraum auf der Fl.Nr. 3893, Neudorfer Str. 4, 63936 Schneeberg. Der Markt Schneeberg wurde mit Schreiben vom 19.11.2025 vom Landratsamt Miltenberg informiert, dass ein Bauantrag eingegangen ist.
Mit Schreiben vom 30.12.2025 wurde der Markt Schneeberg informiert, dass der Bauantrag und die Bauvorlage nun hinreichend vollständig sind, sodass die Entscheidung der Gemeinde über die Erteilung ihres Einvernehmens möglich ist (Art. 65 Abs. 1 Satz 4 BayBO i.V.m. § 36 BauGB).
Das gemeindliche Einvernehmen ist erforderlich, da sich das Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet (§ 34 BauGB).

Die Verwaltung begrüßt das Bauvorhaben, da durch die Umnutzung neuer Wohnraum geschaffen wird.
Die Nachbarunterschriften sind laut Antragsunterlagen vollständig.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen erfordert je einen Stellplatz pro Wohneinheit, d.h. zwei Stellplätze werden benötigt und im Bauantrag sind vier vorhandene Stellplätze ausgewiesen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Stellungnahme der Gemeinde wird an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet, damit die Prüfung des Bauantrags fortgesetzt werden kann.