Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 14.01.2011, lfd.Nr. 0464.2)

Mit Schreiben vom 04.02.2011 stellte der Markt Schneeberg einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Restaurierung der St. Anna Figur am Anwesen Hauptstr. 57. Die Erlaubnis wurde dem Markt Schneeberg mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 11.10.2011 erteilt.

Die Restaurierung der St. Anna Figur ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalplege abgestimmt und die Anträge auf Zuschüsse wurden von der Marktgemeinde Schneeberg beim Landratsamt Miltenberg, dem Bezirk Unterfranken und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich einschließlich Voruntersuchung, Neufassung, Kupferdach, Sockelreinigung und Metalltafel für die Inschrift auf 6.500 €, brutto.

 

Die Bescheide über die Bewilligung von Zuschüssen können voraussichtlich erst im April bzw. Juni 2012 erteilt werden. In der Zwischenzeit ist die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, München, erteilt worden.

 

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegt ein Angebot der Firma Schmidgall, Kirchenmaler & Restauratoren, Hangstr. 8, 97980 Bad Mergentheim, in Ablichtung vor. Um die St. Anna Figur bis zum Festwochenende restaurieren zu können, müssen jetzt die ersten Aufträge vergeben werden. Das Angebot der Firma Schmidgall beläuft sich auf 4.760 €, brutto, und das Angebot des Bildhauers Ralf Drolshagen, Dorfstr. 30, 63931 Kirchzell - Preunschen, auf 416,50 €, brutto.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die ersten Aufträge für die Restaurierung der St. Anna Figur, Haupstr. 57, an die Firma Schmidgall, Kirchenmaler & Restauratoren, Hangstr. 8, 97980 Bad Mergentheim in Höhe von 4.760 €, brutto, und an den Bildhauer Ralf Drolshagen, Dorfstr. 30, 63931 Kirchzell - Preunschen, in Höhe von 416,50 €, brutto, zu vergeben.


Diskussionsverlauf:

GR Wöber möchte wissen, ob die Heiligenfigur in Privatbesitz ist. Woraufhin 1. Bgm. Kuhn sagt, dass sie in Besitz von Emil Bischof, Hauptstr. 57, sei.

GR Wöber sagt, dass es den Mitgliedern des Marktgemeinderates klar sein muss, dass dies der erste Fall wäre, bei dem die Gemeinde eine Restaurierung von Privatbesitz übernimmt.

3. Bgm. Haas gibt Auskunft, wenn der Finanzierungsplan so genehmigt wird, übernimmt den Restbetrag die CSU, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.