Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 28.07.2011, lfd.Nr. 0547)
Die Eheleute Michela und Uwe Grimm, wohnhaft in 63920 Großheubach,
Kolpingstr. 3, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge
6, Fl.Nr. 1790/40 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
Ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport wurde
bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.07.2011 im
Freistellungsverfahren behandelt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen die Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO für:
· die Überschreitung der zulässigen talseitigen Wandhöhe um ca. 35 cm, die aus topographischen Gründen notwendig sei und
· die Überschreitung der zulässigen Auffüllung um ca. 44 cm
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ für die Überschreitung der
talseitigen Wandhöhe und der zulässigen Auffüllung stimmt der Marktgemeinderat
zu.