Sachverhalt:
Frau Susanne Repp, In der Steige 16, 63936 Schneeberg, beabsichtigt die Erstellung von zwei Schleppdachgauben auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 6312/27 der Gemarkung Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“.
Frau Susanne Repp hat Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Nach Prüfung des Bauantrages wurden durch die Gemeinde folgende Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt:
· Dachneigung der geplanten Dachgauben beträgt 16° (30° sind zulässig)
· Dachgaubenlänge 55,9 % der Gesamtlänge des Daches
Im Bereich des Bebauungsplanes
„Östlich der Zittenfeldener Straße“ befinden sich schon mehrere genehmigte
Dachgauben.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ bezüglich
der Dachneigung der Gauben von 16°und der Überschreitung der Dachgaubenlänge
stimmt der Marktgemeinderat zu.
GR Repp hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht
teilgenommen.