Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit dem Thema Windenergie in Hambrunn beschäftigte sich der Markt Schneeberg bereits im Jahr 2006 intensiv. Damals lag eine Anfrage für die Hambrunner Höhe vor. Zu dieser Zeit erlaubte der Regionalplan im Naturpark Bergstraße- Odenwald lt. Regionalplan keine Windräder. Jetzt soll der Regionalplan geändert und das Genehmigungsverfahren neu überdacht werden.

1. Bgm. Kuhn hatte die Vorstandsmitglieder der Energiegenossenschaft Untermain, Herrn Karlheinz Paulus und Frau Martina Römmelt-Fella eingeladen, um Möglichkeiten ausloten, wie sich die Marktgemeinde im Rahmen der Energiewende in diesem Prozess positionieren kann, da für Windenergieanlagen hohe Investitionen nötig sind. Zurzeit liegen die Kosten für ein Windrad bei ca. fünf Millionen Euro, ein Kilometer Leitung (Stromstraße) kostet ca. eine Million Euro. Dabei ist die Standortsuche sorgfältig durchzuführen, um einerseits möglichst geringe Anschlusskosten zu erreichen, andererseits den Standort so zu wählen, dass ausreichende Windstärken vorliegen, die den Ertrag bestimmen.

 

Die beiden Vorstandsmitglieder Frau Martina Pletschke (die anstelle Frau Römmelt-Fella anwesend war) und Herr Karlheinz Paulus stellten ihr Energiekonzept im Amorbacher Raum vor. Dabei stehen die Themen Photovoltaik und Windenergie im Vordergrund.

 

Vorstandsmitglied Frau Martina Pletschke aus Erlenbach am Main erläuterte den Grundgedanken und die Ziele der Energiegenossenschaft anhand einer PowerPoint-Präsentation. Sie erklärte, wie sich die Bürger unkompliziert an Energieprojekten am Untermain beteiligen können. Beteiligungen sind vorrangig für Bürger der Kommune gedacht, in der das Projekt realisiert. Herr Karlheinz Paulus erklärte die Situation nach der Energiewende. Anhand einer Grafik mit Herstellkosten verschiedener konventioneller und erneuerbarer Energien verdeutlicht er, dass Windkraftanlagen grundsätzlich konkurrenzfähig sind. Herr Paulus stellte die Windenergiesituation im Amorbacher Raum mit den möglichen Windkraftstandorten in Schneeberg anhand entsprechender Karten dar. Zurzeit wird im Landkreis Miltenberg ein Energiekonzept erstellt. Als Standorte für Windräder sind Höhen über 450 m geeignet, weitere Bedingungen, wie der Abstand von 1000 m zur vorhandenen Bebauung, müssen zusätzlich beachtet werden. Zu den Windrädern in Hambrunn schränkte er ein, dass der Transport von Bauteilen wegen der steilen, engen und kurvigen Straße kaum möglich sein wird. Das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes Bayerischer Odenwald läuft noch, Landschaftsschutzgebiete sollen für Windenergienutzung ausgeschlossen bleiben. Geopark und Windkraft schließen sich nicht aus, da Windkraft im Wald keinerlei negative Auswirkungen auf den Wald hat.

 

Für Photovoltaikanlagen bieten sich laut Paulus in Schneeberg die Dächer des Dorfwiesenhauses und des Bauhofs an. Die Installation von Photovoltaikanlagen ist zurzeit günstig, da die Modulpreise niedrig sind und noch eine hohe Einspeisevergütung gezahlt wird. Diese Vergütung nach dem EEG wird für Anlagen, die im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden, etwas geringer sein.


Beschluss:

Der Gemeinderat hält die Nutzung der Windenergie an den möglichen Standorten im Gemeindegebiet Schneeberg für ein wichtiges Anliegen. Er legt dabei Wert darauf, dass die Standorte sorgfältig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Insbesondere die geschützten Belange der Bürger sind bei der Standortauswahl zu beachten. Die Errichtung und der Betrieb der Windkraftanlagen sollen in enger Kooperation mit den Nachbargemeinden erfolgen und die Wertschöpfung soweit möglich in der Region verbleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung möglicher Standorte für Windkraftanlagen in Schneeberg zu veranlassen und geeignete Beteiligungsmodelle zu prüfen.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Kuhn fragt Herrn Paulus, wie er eine finanzielle Beteiligung von Bürgern an Projekten für Schneeberg einschätzt. Herr Paulus erläutert, dass Beteiligungen an Energieanlagenprojekte von Mitgliedern der Energiegenossenschaft ab 2000 € oder ein Vielfaches möglich sind. Mitglied der Genossenschaft wird, wer mindestens einen Geschäftsanteil von 100 € zeichnet. Das darüber hinaus notwendige Kapital zur Projektfinanzierung erfolgt über Fremdfinanzierung, z.B. über ein KfW-Darlehen. Die Nachbargemeinden Amorbach, Weilbach und Großheubach haben auch Interesse an Energieanlagenprojekten, diese sollten untereinander koordiniert werden.

Auf die Frage, ob eine Knappheit an Dächern für Photovoltaik bemerkt wird, antwortet Herr Paulus, dass die exquisiten Dächer schon weg sind, aber es gäbe durchaus noch Möglichkeiten. Teilweise kommen Angebote auch von Privatleuten, weil diese nicht selbst investieren wollen.

GR Loster möchte wissen, ob in diesem Jahr noch ein Dach bestückt werden kann. Herr Paulus bejaht die Frage, aber es muss schnell innerhalb von 2 bis 3 Wochen entschieden werden.

GR Wöber fragt, ob sich die Erlöse bei der Verpachtung immer nach dem Ertrag richten. Herr Paulus erklärt, dass es einen Durchschnittsvertrag gibt, z.B. 7 % vom prognostizierten Ertrag, wobei die Schwankungen bei den Prognosen um 5 % liegen. 7 % ist durchaus marküblich für einen Zeitraum von 20 Jahren.

1. Bgm. Kuhn vermutet, dass diese Prozentangabe eventuell im nächsten Jahr bei 10 % liegen könnte. Das kann Herr Paulus nicht bestätigen, selbst wenn die Modulpreise um ca. 10 % sinken, wird dieser Vorteil durch eine 15%ige Senkung der Einspeisevergütung aufgezehrt. Auf die Frage nach der Eignung der Dächer vom Dorfwiesenhaus und Bauhof antwortet Herr Paulus, dass diese Dächer nicht ideal sind, aber die anderen Rahmenbedingungen sind gut, z.B. das Zinsniveau und die Einspeisevergütung.

1. Bgm. Kuhn interessiert, ob die Auszahlung der Pacht auch mit einer Einmalzahlung möglich ist. Laut Herrn Paulus könnte das mit einer Abzinsung (evtl. interner Zinssatz von 5%) vereinbart werden.

GR Wöber fragt, ob nur die beiden Gebäude für Photovoltaik interessant sind. 1. Bgm. Kuhn erklärt, dass nur die Dächer vom Dorfwiesenhaus und Bauhof vorgeschlagen waren. Das Schuldach sei auch interessant, ist aber sanierungsbedürftig und die weitere Verwendung sei noch unklar. Auf dem Rathaus befindet sich ein Schieferdach, das für Photovoltaik schwierig ist.

GR Wöber bemerkt, dass für die Windkraft in Hambrunn gemäß der gezeigten Grafik mit den 1000-m-Kreisen nur ein Windrad in Frage käme. Herr Paulus meinte, man könne den Abstand von 1000 m auch verringern. Zur Netzanbindung erklärt er, dass an das 20kV-Netz in Hambrunn maximal nur noch eine Windkraftanlage angeschlossen werden könne. Das hängt auch mit den bereits vorhandenen und angeschlossenen Photovoltaik-Anlagen in Hambrunn zusammen. Für weitere Windkraftanlagen müssen neue Kabel gelegt werden. Grundsätzlich muss die Standortfrage und die Frage der Netzanbindung geklärt werden. Wichtig sei, eventuelle Synergieeffekte mit anderen Anlagen zu nutzen. Zusätzlich verweist Herr Paulus darauf, dass es durchaus sein kann, dass Privatwaldbesitzer einen Projektentwickler für eine Windkraftanlage beauftragen. Dann kann der Aufbau nicht verwehrt werden, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.

GR Dolzer fragt nach der Nutzzeit eines Windrades. Herr Paulus rechnet vor, dass bei einer jährlichen Laufzeit von 6500 Stunden ca. 2000 Volllaststunden entstehen.

1. Bgm. Kuhn möchte wissen, ob die Energiegenossenschaft die Projektierung einer Windkraftanlage übernimmt. Herr Paulus meint, dass sein Energieberaterbüro Paulus Berechnungen durchführen kann, da bereits Erfahrungen mit Kahlgrund vorliegen.

GR Lausberger erkundigt sich nach der durchschnittlichen Leistung eines Windrades. Laut Herrn Paulus rechnet man für ein Windrad mit ca. 3 MW und 2000 Stunden Volllast. In Zukunft besteht die Aussicht, Strom an der Strombörse zu verkaufen, statt die Einspeisevergütung zu beanspruchen.

GR Blatz fragt, ob ein Windrad abgestellt werden kann. Herr Paulus sagt, dass es dafür unterschiedliche Gründe gibt. GR Haas vermutet, dass z.B. in Guggenberg die Windräder stillstehen, weil zuviel Strom eingespeist wird. Herr Paulus verneint die Aussage, die Windräder in Guggenberg laufen mindestens die 2000 Volllaststunden.

1. Bgm. Kuhn erkundigt sich nach den Windverhältnissen in Zukunft. Herr Paulus verweist auf die windschwachen Jahre 2009/2010, jedoch ist eine langfristige Tendenz für Hambrunn nicht bekannt.

GR Wöber fragt, welche Empfehlung die Energiegenossenschaft abgibt. Herr Paulus empfiehlt eine aktive Bearbeitung des Themas, wichtig sei die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, denn ein gemeinsames Auftreten mehrerer Kommunen ist sehr wirkungsvoll bei einer langfristig angelegten Projektentwicklung.

GR Kuhn fragt, wie Kleinwindräder und kleine Wasserkraftanlagen zu beurteilen sind. Nach Auskunft von Herrn Paulus sind Anlagen unter 10 m genehmigungsfrei, Windräder unter 50 m werden nach Baurecht genehmigt, über 50 m nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Kleinanlagen sind relativ günstig zu erstellen, aber die versprochene Leistung wird meist nicht eingehalten und ein Windgutachten ist teuer und meist nicht vorhanden. Für kleine Wasserkraftanlagen werden im Raum Amorbach händeringend Standorte für die Mindestanforderungen 2 m Höhe und 2 m³/s gesucht, aber diese gibt es bisher nicht.

GR Ort stellt die Frage, ob geplant ist, dass die Region den eingespeisten Strom selbst verbraucht. Herr Paulus sagt, dass dafür ein Netz erforderlich ist, das sei eine Aufgabe der Kommune. Langfristig wäre damit eine höhere Wertschöpfung möglich. Er empfiehlt, künftige Konzessionsverträge über kürzere Laufzeiten abzuschließen.