Sachverhalt:
Die Firma Helmut Adler GmbH,
Rippberger Str. 30, reicht mit einem Tekturplan zum genehmigten Bauplan Nr.
41-523/93 die Nutzung des offenen Waschplatzes für Kunden und die Nutzung des
Dampfstrahlgerätes am offenen Waschplatz ein. Es handelt sich um ein Vorhaben
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan
gibt.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Mit Schreiben vom 09.02.2010 wird der Firma Helmut Adler GmbH durch das
Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass sein Hochdruckreiniger tatsächlich im
Freien betrieben wird und der Waschplatz der Öffentlichkeit gegen Entgelt zur
Verfügung steht. Diese Änderungen in Bezug auf den Hochdruckreiniger und den
Waschplatz müssen nachträglich genehmigt werden. Aus diesem Grund wurde er
aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Markt Schneeberg
einzureichen.
Die Unterschrift der Nachbarn Wöber Gertrud und der Überlandwerk Unterfranken AG wurden nicht eingeholt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.