Sachverhalt:

GR Dolzer regt an, das Geschwindigkeitsanzeigegerät wieder einmal in der Höhe des Anwesens Schlegel, Amorbacher Straße 7, Auf Grund von Einwänden gegen die Niederschrift wird diese wie folgt geändert: der Halle Schlegel, Rippberger Str. 41, aufzustellen.

1. Bgm. Kuhn verspricht dies und gibt die Untersuchungsergebnisse vom Juli 2011 an die Mitglieder des Marktgemeinderates weiter.