Sachverhalt:
Herr Markus Loster, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Ringstr. 18, beabsichtigt auf dem Grundstück Roscheklinge 8, Fl.Nr. 1790/39, der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Er hat Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der
Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
GR Loster hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht
teilgenommen.