Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Markus Loster, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Ringstr. 18, beabsichtigt auf dem Grundstück Roscheklinge 8, Fl.Nr. 1790/39, der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Er hat Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.

Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.

 

GR Loster hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.