Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.04.2011, lfd.Nr. 0497)

Der Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 05.05.2011, Nr. 121-9412.1, wird bekannt gegeben.

Er liegt den Fraktionen einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 03.05.2011 vor.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 400.000 € zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Dabei handelt es sich um den nicht durch Beiträge, Zuweisungen oder sonstige Einnahmen gedeckten Restfinanzierungsbetrag der Vorhaben im Vermögenshaushalt.

 

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Genehmigung erfolgt ohne Bedingungen. Sie wird trotz der schwierigen finanziellen Situation in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 erteilt, da der Ausgleich künftiger Haushalte und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährdet erscheinen. Aufgrund der sehr geringen freien Finanzspanne während des gesamten Finanzplanungszeitraumes sollte die Gemeinde nach den umfangreichen Investitionen in den Vorjahren ihre Gebührenkalkulation bei der Wasserversorgung zeitnah überarbeiten und zum rechtlich frühest möglichen Zeitpunkt die Gebühren anpassen. Weiterhin wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Erlass der Haushaltssatzung 2012 mit Verbesserungen der Einnahmesituation des Marktes zu befassen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Im Übrigen wird der Markt Schneeberg - wie in jedem Jahr - zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung aufgefordert.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird ebenfalls auf die durch die Systematik des Finanzausgleichs bewirkten unbefriedigenden Zuführungsbeträge an den Vermögenshaushalt in den Jahren 2011 und 2012 hingewiesen. Weiterhin sei dem Markt bekannt, dass ab dem Jahre 2012 die Schulverbandsumlagen stärker steigen und den Handlungsspielraum weiter verkleinern werden.

Auf das Gebot der Kostendeckung bei den kostenrechnenden Einrichtungen wird nachdrücklich hingewiesen. Der Gemeinderat sollte sich insbesondere mit den Friedhofsgebühren befassen. Auch der gemeindliche Kindergarten weist nach den Planansätzen nur einen Kostendeckungsgrad von ca. 48,5 % aus. Neben der bereits erwähnten Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren sollte der Gemeinderat zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit außerdem an eine Anhebung der Realsteuerhebesätze denken. Ebenso sollte geprüft werden, ob bei der Konzessionsabgabe für Strom einzelne Nutzergruppen begünstigt werden, indem eine geringere Abgabe erhoben wird und der Gemeinde dadurch Einnahmen entgehen.


Beschluss: