Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.04.2011, lfd.Nr. 0498)

Im Bescheid über die Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ mit der Genehmigung von insgesamt 68 Plätzen, davon für Kinder unter drei Jahren maximal 18 Plätzen, wird eine Erhöhung des Elternbeitrages dringend empfohlen und angeregt, den Beitrag für die Kinder unter 3 Jahren neu festzusetzen. Für diese Altersgruppe ist ein höherer Beitrag üblich, da ein höherer Personalbedarf besteht. Auch hier ist die 10 %-ige Staffelung der Elternbeträge zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien einzuhalten. Im Schreiben des Landratsamtes Miltenberg wird für den Kindergarten in Schneeberg eine optimale Betreuung bescheinigt.

 

Vergleicht man die für die Gemeinde zu tragenden Kosten im Verwaltungshaushalt, so haben sich diese von 78.000 € im Jahr 2007 auf einem Betrag von 112.000 € im Jahr 2010 erhöht.

Die letzte Veränderung der Kindergartengebühren erfolgte mit der Umstellung auf Buchungszeiten im Jahr 2006. 1993 war die Gebühr für ein Ganztagskind 90 DM; ab 2002 mit der Umstellung auf Euro lag die Gebühr bei 50 €.

 

Im Vergleich mit den anderen Gemeinden des Landkreises Miltenberg wurde in Schneeberg bisher eine sehr niedrige Gebühr erhoben. Das Thema Kindergartengebühr war ebenfalls ein Thema in der letzten Sitzung des Elternbeirates. Natürlich wäre den Eltern am liebsten, die Kindergartengebühren auf dem sehr niedrigen Stand zu belassen. Man zeigte jedoch auch Verständnis (auch wegen der guten Betreuung im Schneeberger Kindergarten) für eine moderate Gebührenerhöhung. Es wird eine Staffelung der Gebühren vorgeschlagen, die sich nach dem Alter des Kindes richtet.
Der Elternbeirat des Kindergartens Regenbogen schlägt mit Schreiben vom 09.05.2011 folgende Staffelung vor:

            Kindergartenkind (3-6 Jahre) = niedrigster Preis

            Kleinkind 2 (2-3 Jahre) = mittlerer Preis

            Kleinkind 1 (1-2 Jahre) = höchster Preis

Das Schreiben liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Ablichtung vor.

 

Die Verwaltung ist dem Vorschlag des Elternbeirates gefolgt und möchte auch weiterhin mit einer familienfreundlichen Politik die Eltern unterstützen:

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Für das Tee- und Spielgeld wird ein Betrag von monatlich 3 € erhoben. Grundsätzlich ergibt sich die neue Gebühr im Monat des Geburtstages des Kindes. Die Ermäßigung für das 2. Kind verbleibt bei 5 €. Sollte ein drittes Kind der gleichen Eltern den Kindergarten besuchen, so ist dieses Kind gebührenfrei, solange für die beiden anderen Kinder Gebühren entrichtet werden.

 

1. Bgm. Kuhn spricht von einem Vorschlag, der eine angemessene Erhöhung beinhaltet, die keinesfalls zu hoch ausfällt.

 

Die Mitglieder des Marktgemeinderates sehen eine maßgebliche Beeinflussung auf die Kindergartengebühren in der Entscheidung über das Mindestaufnahmealter im Kindergarten. Aus diesem Grund sollte zuerst darüber abgestimmt werden, ob das Aufnahmealter von derzeit 2 Jahren abgesenkt wird.


Beschluss: