Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 24.09.2010, lfd.Nr. 0390)

Der Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses, von Herrn Andreas Farrenkopf, Hambrunn 1, 63936 Schneeberg, der in der Sitzung des Marktgemeinderates am 24.09.2010 vorgelegen hat, wurde vom Landratsamt Miltenberg nicht genehmigt, da sich der größte Teil des geplanten Wohnhauses außerhalb der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hambrunn befindet.

Am 25.01.2011 fand bezüglich des Bauantrages eine Ortseinsicht mit Frau Thomasen und Herrn Jaxtheimer (Landratsamt Miltenberg, Baurecht), Herrn Farrenkopf (Vater des Antragstellers) und Bürgermeister Erich Kuhn statt.

Frau Thomasen erklärte den Anwesenden die Rechtslage. Möglich wäre eine Änderung der Einbeziehungssatzung. Das Staatliche Forstamt hat in seiner Stellungnahme vom 14.12.2010 bereits einen Sicherheitsabstand des geplanten Wohnhauses von mindestens 25 Meter zum Wald sowie zusätzlich eine Haftungsausschlusserklärung in Bezug auf mögliche Schäden am Wohnhaus gefordert. Eine Teilfläche des angrenzenden Waldgebietes müsste folglich gerodet werden. Als zweite Alternative wird eine Verschiebung des Bauvorhabens in Richtung Nordwesten vorgeschlagen, da hierdurch weiterer Abstand zum Wald gewonnen werden könnte. Nach Möglichkeit könnte hierdurch eine Satzungsänderung vermieden und den Forderungen des Staatlichen Forstamtes entgegengekommen werden.

Das Landratsamt Miltenberg teilte mit Schreiben vom 28.01.2011 mit, dass die Lage des geplanten Wohnhauses somit größtenteils außerhalb der Einbeziehungssatzung und damit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich wäre. Als sonstiges Vorhaben würde das geplante Wohnhaus öffentliche Belange beeinträchtigen. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes sowie naturschutzrechtliche Belange und eine zu erwartende Bezugsfallwirkung stehen der Erteilung einer Baugenehmigung für das Wohnhaus entgegen. Daher kann das Landratsamt dem geplanten Standort für die Errichtung eines Wohnhauses nicht zustimmen. Herrn Farrenkopf wurde mitgeteilt, dass er jedoch die Möglichkeit habe, den Standort des geplanten Wohnhauses so zu verändern, dass er vollständig innerhalb der Einbeziehungssatzung liegt.

 

Mit vorgelegtem Tekturplan vom 15.03.2011 wurde nun das Bauvorhaben um ca. 8 Meter in Richtung Nordwesten vom Antragsteller verschoben. Auf Grund der Verschiebung des Bauvorhabens wird gemäß Art. 6 Abs. 2 Bayer. Bauordnung eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme für 6 Meter durch den Markt Schneeberg als Eigentümer der Fl.Nr. 294 notwendig.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Tekturplan. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme für 6 Meter auf Fl.Nr. 294 wird vom Markt Schneeberg als Eigentümer erteilt. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.