Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.09.2023, lfd.Nr. 536)

 

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, am 31.07.2023 die Gebührenkalkulationen für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgenommen. Die Ergebnisse der Gebührenkalkulationen wurden dem Marktgemeinderat im Rahmen der Einladung vorgelegt. Da die Kalkulationszeiträume für beide Einrichtungen mit dem Jahr 2023 enden, wird ab dem 01.01.2024 ein neuer dreijähriger Kalkulationszeitraum für beide Einrichtungen beginnen. Folgende vorläufige Ergebnisse können bereits vorab dem Marktgemeinderat mitgeteilt werden:

 

1. Wasserversorgungseinrichtung:

Im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung liegt der aktuelle Gebührensatz bei 4,00 €/m³. Dieser Gebührensatz kann unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltszahlen gehalten werden. Die Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren konnten ausgeglichen werden. Einer Änderung des Gebührensatzes bedarf es im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung somit nicht.

 

2. Entwässerungseinrichtung:

Im Bereich der Entwässerungseinrichtung liegt der aktuelle Gebührensatz bei 3,40 €/m³. Aufgrund diverser Investitionen in den letzten Jahren (z.B. Schaltanlagen) und gestiegenen Personal sowie Unterhalts- und Betriebsaufwandskosten, haben sich in den letzten Jahren sowohl die variablen (verbrauchsabhängigen) als auch die Fixkosten deutlich erhöht. Es bedarf somit einer deutlichen Erhöhung des Gebührensatzes für den neuen Kalkulationszeitraum. Legt man die aktuellen Planungswerte der kommunalen Haushaltsjahre sowie die kalkulatorischen Kosten aus der Vermögensbuchführung einschließlich der kalkulatorischen Kosten des Abwasserzweckverbandes Main-Mud den Gebührenkalkulationen zugrunde, so errechnet sich ein Gebührenbedarf von 4,23 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,40 €/m³).

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass für eine weniger gravierende Erhöhung die Möglichkeit der Einführung einer Grundgebühr für die Entwässerungseinrichtung bestünde. Hierbei handelt es sich um eine festgelegte Gebühr, welche nicht anhand des Verbrauches, sondern z.B. anhand des Nenndurchflusses/Dauerdurchflusses des Zählers erhoben wird (analog Wasserzählergebühr bei den Wassergebühren). Würde man eine solche Grundgebühr im Abwasserbereich einführen, könnte man die drastische Gebührenerhöhung im Verbrauchsbereich deutlich auffangen. Eine Beispielberechnung hat diesbezüglich aufgezeigt, dass ca. 50 Cent/m³ bei den Verbrauchsgebühren eingespart werden könnte, wenn man die Wasserzählergebühren (= Grundgebühren in der Wasserversorgungseinrichtung) auf den Abwasserbereich eins zu eins übertragen würde. Jedoch wird die Einführung einer solchen Grundgebühr insbesondere aus Sicht der Wassersparsamkeit kritisch angesehen.

 

Seitens der Marktverwaltung wird vorgeschlagen, die Entwässerungsgebühr von derzeit 3,40 €/m³ auf 4,23 €/m³ zum 01.01.2024 zu erhöhen. Der Marktgemeinderat wird um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zum 1. Januar 2024, die Entwässerungsgebühr von derzeit 3,40 €/m³ auf 4,23 €/m³ zu erhöhen.

 

Er beschließt dazu die nachstehende Satzungsänderung:

 

Zehnte Satzung des Marktes Schneeberg

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung

vom 13. Oktober 2023

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schneeberg folgende

 

S a t z u n g

 

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schneeberg

(BGS - EWS) vom 19. August 1994, zuletzt geändert am 29. September 2017, wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 4,23 € pro Kubikmeter Abwasser“.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Pfeiffer sagt, dass sie sich darin einig waren, nicht über die Grundgebühr zu gehen, sondern diejenigen zu belasten, die entsprechende Mengen verbrauchen und nicht diejenigen zusätzlich zu belasten, die sparsam sind.

GR Ballweg fragt nach den Zisternen.

1. Bgm. Repp hat sich mit verschiedenen Bürgermeistern unterhalten. Keine der anderen Kommunen hat ein Abrechnungsmodell mit Berücksichtigung von Zisternen umgesetzt. Er ist der Meinung des Gemeinderates, dass es gerecht wäre, eine Wasseruhr an der Zisterne anzubringen. Das muss dann in der Haushaltssatzung geändert werden und die Bürger müssen ihre Zisternen melden. Auch Pauschalen wären möglich, besser sei eine genaue Abrechnung.

GR Dolzer fragt hinsichtlich der Gebühren, ob mit einem Wassermeister zusätzliche Kosten kommen werden.

1. Bgm. Repp bestätigt, dass „Wassermeister“ ein Thema ist, aber wir denken in eine andere Richtung. Wir schauen zuerst, ob ein Wasserverbund im Amorbacher Raum möglich ist. Er hat gehört, dass andere nicht mit Wassermeistern zufrieden sind.

GR Dolzer fragt, ab wann ein Wassermeister sein muss.

1. Bgm. Repp erläutert, dass für die vorhandene Wassermenge des Marktes Schneeberg eine Wasserfachkraft reicht. Aber die Ausbildung einer Wasserfachkraft dauert ebenfalls 3 Jahre.

GR Speth weist darauf hin, dass der Normalbürger immer von Wasserkosten redet. Es muss klar kommuniziert werden, dass die Wasseraufbereitung ein hochkomplexer Prozess ist und dieser Vorgang wichtiger ist als die Abwasserreinigung. Unser Abwasser ist extrem sauber, dieses kann zur Bewässerung benutzt werden. Weil Wasser ein hohes Gut ist, wird auch die Aufbereitung in Zukunft mehr Kosten verursachen.

3. Bgm. Wöber möchte, dass die Fremdwassereinspeisung in unsere Kanäle im Auge behalten werden muss. Es muss möglichst alles aus dem Kanal ferngehalten werden, was die Aufbereitung teuer macht. Aus rein ökologischer Sicht soll Wasser dort bleiben, wo es herkommt.

1. Bgm. Repp sagt, dass bei zukünftigen Abwassersanierungsmaßnahmen das Oberflächenwasser vom Schmutzwasser getrennt wird.