Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 29.05.2009, lfd.Nr. 0181)

Der Markt Schneeberg hat im vergangenen Jahr einen Stromliefervertrag mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH zur Versorgung der gemeindlichen Anlagen abgeschlossen. Durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen ist die Netznutzung zum 01.01.2010 in einem eigenen Vertrag zu regeln.

Der hierzu erforderliche „Netznutzungsvertrag Strom“ wurde der Gemeinde zwischenzeitlich von der E.ON Bayern AG vorgelegt. Die darin enthaltenen Regelungen basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz und auf den Vorgaben und Vorschriften der Bundesnetzagentur. Um die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Netznutzer sicherzustellen, liegen allen Netznutzungsverträgen einheitliche Bedingungen und Formulierungen zugrunde. Ein Verhandlungs- oder Gestaltungsspielraum besteht daher nicht.

Auch die zu leistenden Netzentgelte sind für alle Netznutzer gleich. Da sie jedoch von der Bundesnetzagentur festgelegt und jährlich angepasst werden können, sind sie in dem vorliegenden Vertragsangebot nicht beziffert, sondern nur über einen entsprechenden Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet angesprochen.

Der Netznutzungsvertrag beinhaltet alle gemeindlichen Abnahmestellen, die im Stromliefervertrag mit E.ON enthalten sind. Er enthält sehr umfassende, vielfach für den Laien schwer verständliche fachspezifisch ausformulierte Regelungen, die wegen der einheitlichen textlichen Ausgestaltung für den Markt Schneeberg teilweise ohne bzw. nur von untergeordneter Bedeutung sind.

Ein Preisvergleich zu den bisherigen Stromentgelten ist nicht möglich, da die Netznutzungsentgelte bisher im Strompreis enthalten waren und sich nunmehr aus mehreren, nach Nutzungsart getrennten, unterschiedlichen Komponenten zusammensetzen.


Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss des Netznutzungsvertrages Strom in der von E.ON Bayern AG vorgelegten Form zum Vertragsbeginn 01.01.2010 zu.

 


Die Mitglieder des Marktgemeinderates erkundigen sich über die Vertragsdauer, die unbefristet läuft, jedoch mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen sei. Diskutiert wird über das Aufweichen der Monopolstellung von E.ON. Gewünscht wird, dass ein Preisvergleich zwischen altem und neuem Vertrag erstellt wird.