Sitzung: 16.03.2022 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 226)
Der
Bauantrag des Marktes Schneeberg für den „Teilabbruch und Wiederaufbau
einstöckiges Gebäude in Holzständerbauweise auf einem bestehenden
Gewölbekeller“ ist seit 13.09.2021 vom Landratsamt Miltenberg genehmigt.
Die
Nutzung des Bauvorhabens darf erst aufgenommen werden, wenn dem Landratsamt
Miltenberg eine beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde über die
Eintragung von Geh- und Fahrtrechten auf den Grundstücken Fl.Nrn. 272, 274 und
278 zu Gunsten des Grundstückes Fl.Nr. 270 vorliegen.
Mit
den Eigentümern von Hangweg 1 und 4 wurde das Geh- und Fahrtrecht bereits notariell
beurkundet. Der Besitzer von Hangweg 3 verweigert derzeit noch die
Unterschrift, obwohl er dies am 18.10.2021 schriftlich zugesichert hatte.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass als nächster Schritt
eine Beweissicherung an den umliegenden Häuser durchzuführt werden muss. Wenn
alles gut läuft, kann bei der nächsten Gemeinderatssitzung der Auftrag für die Abrissarbeiten
vergeben werden.