Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.03.2021, lfd.Nr. 151)

Am 05.03.2021 haben die Bauherren eine Bauvoranfrage für einen Wohnhausneubau mit Garage/Carport gestellt. Den Bauherren wurde vom Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 24.06.2021 in einem Vorbescheid für die beantragten Befreiungen und Abweichungen unter folgenden Auflagen eine Genehmigung in Aussicht gestellt:

Beim geplanten Pultdach sind beide Seiten (auch die nördliche Dachfläche) mit einer Dachneigung von 20° auszubilden. Das in den Plänen dargestellte Fensterband muss entfallen.

Am 16.02.2022 wurde nun der Bauantrag eingereicht, in dem die Auflagen aus der Bauvoranfrage berücksichtigt wurden.

Abweichend zur damaligen Bauvoranfrage beabsichtigen die Bauherren jetzt allerdings den Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten in der Bergstr. 1, Fl.Nr. 2900/9. Die zuvor geplante Garage mit Carport wird in der jetzigen Planung durch einen Carport mit zwei Stellplätzen ersetzt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sommerberg“.

Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und enthält Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO:

1.    Überschreitung des Baufensters

2.    Anordnung Garage links des Gebäudes – geplant: rechts des Gebäudes

3.    Dachform Satteldach – geplant: versetztes Pultdach, DN 20°

4.    Firstrichtung: Planung 90°gedreht

5.    Wandhöhe talseitig 6 m – geplant: max. 6,83 m

 

Als Begründung wird angegeben:

1.    Durch die steile Hanglage ist die Bebauung nicht ohne eine Überschreitung des Baufensters und der Wandhöhe realisierbar. Die massiven Erdarbeiten im Steilhang sind unrealistisch.

2.    Durch die steile Hanglage, würde eine Garage links des Hauses zu hoch über das Grundstück herausschauen, den Nachbarn die Aussicht verstellen. Rechts positioniert ist die Einfahrt weniger steil, es ergeben sich 2 Stellplätze. 2 weitere Stellplätze werden am talseitigen Rand des Grundstückes geplant.

Zu Punkt 3., 4. und 5. Das freistehende Wohnhaus fügt sich gut in die umgebende Bebauung ein, es herrscht bereits Mischbebauung mit unterschiedlichen Höhen, Dachformen und Firstrichtungen, Dachneigungen und Aufbauten.
Insbesondere die Firsthöhe der Planung bleibt annähernd der Vorgabe, somit wird die Aussicht der umliegenden Wohnhäuser nicht gestört.

 

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen ist mit vier Stellplätzen erfüllt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sommerberg“ stimmt der Marktgemeinderat zu.