Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 29.06.2018, lfd.Nr. 0777.4)

Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Verwaltung mit der Geltendmachung der Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Ortsfeuerwehren. Der Markt Schneeberg ist eine der Gemeinden, die bislang hierfür keine Kostenerstattungssatzung erlassen hat.

Der Bayerische Gemeindetag veröffentlicht in regelmäßigen Abständen von ca. 5 Jahren Satzungsmuster mit einem Verzeichnis von Pauschalsätzen für mögliche in Anspruch genommene Sach- und Personalkosten. Zahlreiche Kommunen haben diese Pauschalsätze als Anlage zu ihrer Kostenerstattungssatzung übernommen und rechnen ihre Feuerwehreinsätze mit den Verursachern danach ab. Auch der Markt Schneeberg hat sich diese Praxis angeeignet und bei den wenigen Feuerwehreinsätzen der letzten Jahre die Beteiligten mittels Kostenrechnung mit den entsprechenden Pauschalsätzen in Anspruch genommen. Wenngleich diese Vorgehensweise keiner rechtlichen Überprüfung standhalten würde, wurden sämtliche bisherigen Forderungen in der Regel durch die Versicherer der Verursacher ohne weiteres Hinterfragen beglichen.

 

Nunmehr beginnt sich das Blatt zu wenden. Immer mehr Versicherer lehnen eine Leistung für die nach Pauschalsätzen geltend gemachten Ansprüche ab. Sie erklären dabei oftmals die gemeindlichen Kostensatzungen für nichtig mit dem Argument, sie seien nicht ordnungsgemäß kalkuliert worden. Tatsächlich enthält das Pauschalsätzeverzeichnis lediglich Vorgaben für die Berechnung von Pauschalen für Strecken- und Ausrückestunden, für Arbeitsstunden des eingesetzten Personals und Sachkosten für die Inanspruchnahme der Gerätschaften der Feuerwehr. Wegen der kaum überschaubaren Vielfalt der eingesetzten Geräte, des unterschiedlichen Alters und Zustands der Feuerwehrfahrzeuge sowie der unterschiedlichen Einsatzhäufigkeit setzt die bayerische Rechtsprechung voraus, dass das Pauschalverzeichnis nicht übernommen wird, sondern mit eigenen Zahlen hinterlegt wird. Es bedarf daher einer eigenen Kalkulation.

 

Da eine solche Kalkulation sehr viel fachspezifische Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich des Feuerwehrwesens erfordert und als Grundlage eines geordneten und lückenlosen Anlagennachweises bedarf, hat sich die Verwaltung von der Kommunalberatung Dr.Schulte|RÖDER, Veitshöchheim, die derartige Arbeiten für zahlreiche bayerische Kommunen durchführt, ein Angebot hierüber zukommen lassen. Vorangegangen war ein vor-Ort-Gespräch mit Herrn Winkler von der Kommunalberatung Dr.Schulte|RÖDER, der sich als Mitarbeiter auf dieses Fachgebiet spezialisiert hat. Dabei wurden im Beisein unseres örtlichen Feuerwehrkommandanten, Florian Matt, die Basisarbeiten, sowie die einzelnen Arbeitsschritte detailliert besprochen und Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch gezielte Zuarbeit des eigenen Verwaltungspersonals die entstehenden Kosten spürbar gesenkt werden können.

 

Das Angebot der Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung umfasst folgende Leistungen:

 

·      Erstellung eines spezifischen Anlagenachweises

·      Berechnung der kalkulatorischen Kosten

·      Analyse Bearbeitung und Berechnung notwendiger Sach- und Personalkosten

·      Ermittlung der gemeindlichen Streckenkosten und Ausrückestundenkosten

·      Erstellung der Anlage zur Kostenerstattungssatzung

·      Überarbeitung der bestehenden Feuerwehrsatzung aus dem Jahre 1983

·      Bedarfsweise Teilnahme an Sitzungen der Verwaltung und der politischen Gremien

Die Arbeiten werden nach Zeitaufwand durchgeführt. Je nach Umfang und Qualität der vorhandenen und seitens des Marktes Schneeberg zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Arbeitszeitaufwand auf ca. 115 – 125 Arbeitsstunden geschätzt.

 

Die Leistungen werden zu folgenden Honorarsätzen angeboten:

Ø 64,00 € je Arbeitsstunde und Wegezeit

Ø Doppelter Stundensatz für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten (z.B. Sitzungen)

Ø 0,80 € Wegstreckenentschädigung je zurückgelegtem Kilometer

Ø 75,00 € künftige jährliche Produktionskostenpauschale für Wertfortschreibungen

Für die angebotenen Arbeiten rechnet die Verwaltung bei einem davon auszugehenden normalen Verlauf mit Gesamtkosten in Höhe von 9.000 € bis maximal 12.000 €.

 

Sowohl die Verwaltung des Marktes Schneeberg als auch der örtliche Feuerwehrkommandant plädieren überzeugt für eine Auftragsvergabe an die Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung, um dadurch sowohl eine fundierte Grundlage für weitere Kalkulationen zu schaffen, als auch verlässliche Rechtssicherheit für die Geltendmachung künftiger Kostenerstattungsansprüche zu gewährleisten. Zudem kann das angewandte Verfahren auch hinsichtlich einer in den kommenden Jahren aus haushaltswirtschaftlicher Sicht zu erwartenden Ausweitung der Vermögensbuchführung auf andere kommunale Bereiche genutzt werden.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt die Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung mit der Ermittlung eines spezifischen Anlagennachweises und der Berechnung der Aufwendungs- und Kostenersätze und anderer Leistungen durch die Feuerwehren des Marktes Schneeberg und seiner Ortsteile zu den im Angebot vom 01.02.2022 enthaltenen Konditionen.

Die Mitarbeiter(innen) der Verwaltung und der örtliche Feuerwehrkommandant sollen die Arbeiten nach Kräften unterstützen, um den Kostenaufwand so gering wie möglich zu halten.


Diskussionsverlauf:

Kämmerer Heinz-Peter Grießer führt den Tagesordnungspunkt ausführlich aus und stellt sich im Anschluss den Fragen der Mitglieder des Marktgemeinderates.

2. Bgm. Pfeiffer fragt, wie es mit den Feuerwehren Zittenfelden und Hambrunn aussieht.

Heinz-Peter Grießer teilt mit, dass der Feuerwehrkommandant Florian Matt federführend alle Wehren bearbeitet.

2. Bgm. Pfeiffer möchte wissen ob nach der Erstellung des Aufwendungs- und Kostenersatzes dieser selbst fortgeschrieben werden kann.

Heinz-Peter Grießer erklärt, dass diese dann durch die Röder-Kommunalberatung, wie bei der Wasserversorgung, fortgeschrieben werden.

3. Bgm. Wöber kann mit der Aussage der Ermittlung der Anlagenwerte von vor 50 Jahren bis heute nichts anfangen.

Heinz-Peter Grießer sieht kein Problem darin, die Anlagenwerte von 1972 bis 2022 herauszufinden. Es geht um die Nachvollziehbarkeit.

GR Büchler fragt, ob das ein Thema für die Odenwald-Allianz wäre.

1. Bgm. Repp informiert, dass die Stadt Amorbach, der Markt Kirchzell und der Markt Weilbach bereits eine Kostenerstattungssatzung haben.

Heinz-Peter Grießer sagt, dass Kirchzell die Pauschalsätze abschreibt. Sie sind jedoch der Meinung, dass sie das auch über kurz oder lang brauchen werden.