Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am
29.06.2018, lfd.Nr. 0777.4)
Seit mehreren
Jahren beschäftigt sich die Verwaltung mit der Geltendmachung der Kosten für
die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Ortsfeuerwehren. Der Markt
Schneeberg ist eine der Gemeinden, die bislang hierfür keine
Kostenerstattungssatzung erlassen hat.
Der Bayerische
Gemeindetag veröffentlicht in regelmäßigen Abständen von ca. 5 Jahren
Satzungsmuster mit einem Verzeichnis von Pauschalsätzen für mögliche in
Anspruch genommene Sach- und Personalkosten. Zahlreiche Kommunen haben diese
Pauschalsätze als Anlage zu ihrer Kostenerstattungssatzung übernommen und
rechnen ihre Feuerwehreinsätze mit den Verursachern danach ab. Auch der Markt
Schneeberg hat sich diese Praxis angeeignet und bei den wenigen
Feuerwehreinsätzen der letzten Jahre die Beteiligten mittels Kostenrechnung mit
den entsprechenden Pauschalsätzen in Anspruch genommen. Wenngleich diese
Vorgehensweise keiner rechtlichen Überprüfung standhalten würde, wurden
sämtliche bisherigen Forderungen in der Regel durch die Versicherer der
Verursacher ohne weiteres Hinterfragen beglichen.
Nunmehr beginnt
sich das Blatt zu wenden. Immer mehr Versicherer lehnen eine Leistung für die
nach Pauschalsätzen geltend gemachten Ansprüche ab. Sie erklären dabei oftmals
die gemeindlichen Kostensatzungen für nichtig mit dem Argument, sie seien nicht
ordnungsgemäß kalkuliert worden. Tatsächlich enthält das
Pauschalsätzeverzeichnis lediglich Vorgaben für die Berechnung von Pauschalen
für Strecken- und Ausrückestunden, für Arbeitsstunden des eingesetzten
Personals und Sachkosten für die Inanspruchnahme der Gerätschaften der
Feuerwehr. Wegen der kaum überschaubaren Vielfalt der eingesetzten Geräte, des
unterschiedlichen Alters und Zustands der Feuerwehrfahrzeuge sowie der
unterschiedlichen Einsatzhäufigkeit setzt die bayerische Rechtsprechung voraus,
dass das Pauschalverzeichnis nicht übernommen wird, sondern mit eigenen Zahlen
hinterlegt wird. Es bedarf daher einer eigenen Kalkulation.
Da eine solche Kalkulation
sehr viel fachspezifische Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich des
Feuerwehrwesens erfordert und als Grundlage eines geordneten und lückenlosen
Anlagennachweises bedarf, hat sich die Verwaltung von der Kommunalberatung
Dr.Schulte|RÖDER, Veitshöchheim, die derartige Arbeiten für zahlreiche
bayerische Kommunen durchführt, ein Angebot hierüber zukommen lassen.
Vorangegangen war ein vor-Ort-Gespräch mit Herrn Winkler von der
Kommunalberatung Dr.Schulte|RÖDER, der sich als Mitarbeiter auf dieses Fachgebiet
spezialisiert hat. Dabei wurden im Beisein unseres örtlichen
Feuerwehrkommandanten, Florian Matt, die Basisarbeiten, sowie die einzelnen
Arbeitsschritte detailliert besprochen und Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch
gezielte Zuarbeit des eigenen Verwaltungspersonals die entstehenden Kosten
spürbar gesenkt werden können.
Das Angebot der
Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung umfasst folgende Leistungen:
·
Erstellung
eines spezifischen Anlagenachweises
·
Berechnung
der kalkulatorischen Kosten
·
Analyse
Bearbeitung und Berechnung notwendiger Sach- und Personalkosten
·
Ermittlung
der gemeindlichen Streckenkosten und Ausrückestundenkosten
·
Erstellung
der Anlage zur Kostenerstattungssatzung
·
Überarbeitung
der bestehenden Feuerwehrsatzung aus dem Jahre 1983
·
Bedarfsweise
Teilnahme an Sitzungen der Verwaltung und der politischen Gremien
Die Arbeiten werden
nach Zeitaufwand durchgeführt. Je nach Umfang und Qualität der vorhandenen und
seitens des Marktes Schneeberg zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der
Arbeitszeitaufwand auf ca. 115 – 125 Arbeitsstunden geschätzt.
Die Leistungen werden zu folgenden Honorarsätzen angeboten:
Ø
64,00
€ je Arbeitsstunde und Wegezeit
Ø
Doppelter
Stundensatz für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten (z.B. Sitzungen)
Ø
0,80
€ Wegstreckenentschädigung je zurückgelegtem Kilometer
Ø
75,00
€ künftige jährliche Produktionskostenpauschale für Wertfortschreibungen
Für die angebotenen
Arbeiten rechnet die Verwaltung bei einem davon auszugehenden normalen Verlauf
mit Gesamtkosten in Höhe von 9.000 € bis maximal 12.000 €.
Sowohl die
Verwaltung des Marktes Schneeberg als auch der örtliche Feuerwehrkommandant
plädieren überzeugt für eine Auftragsvergabe an die
Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung, um dadurch sowohl eine fundierte Grundlage
für weitere Kalkulationen zu schaffen, als auch verlässliche Rechtssicherheit
für die Geltendmachung künftiger Kostenerstattungsansprüche zu gewährleisten.
Zudem kann das angewandte Verfahren auch hinsichtlich einer in den kommenden
Jahren aus haushaltswirtschaftlicher Sicht zu erwartenden Ausweitung der
Vermögensbuchführung auf andere kommunale Bereiche genutzt werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die
Dr.Schulte|RÖDER-Kommunalberatung mit der Ermittlung eines spezifischen
Anlagennachweises und der Berechnung der Aufwendungs- und Kostenersätze und
anderer Leistungen durch die Feuerwehren des Marktes Schneeberg und seiner
Ortsteile zu den im Angebot vom 01.02.2022 enthaltenen Konditionen.
Die Mitarbeiter(innen) der Verwaltung und
der örtliche Feuerwehrkommandant sollen die Arbeiten nach Kräften unterstützen,
um den Kostenaufwand so gering wie möglich zu halten.
Diskussionsverlauf:
Kämmerer Heinz-Peter Grießer führt den Tagesordnungspunkt ausführlich aus und stellt sich im Anschluss den Fragen der Mitglieder des Marktgemeinderates.
2. Bgm. Pfeiffer fragt, wie es mit den Feuerwehren Zittenfelden und Hambrunn aussieht.
Heinz-Peter Grießer teilt mit, dass der Feuerwehrkommandant Florian Matt federführend alle Wehren bearbeitet.
2. Bgm. Pfeiffer möchte wissen ob nach der Erstellung des Aufwendungs- und Kostenersatzes dieser selbst fortgeschrieben werden kann.
Heinz-Peter Grießer erklärt, dass diese dann durch die Röder-Kommunalberatung, wie bei der Wasserversorgung, fortgeschrieben werden.
3. Bgm. Wöber kann mit der Aussage der Ermittlung der Anlagenwerte von vor 50 Jahren bis heute nichts anfangen.
Heinz-Peter Grießer sieht kein Problem darin, die Anlagenwerte von 1972 bis 2022 herauszufinden. Es geht um die Nachvollziehbarkeit.
GR Büchler fragt, ob das ein Thema für die Odenwald-Allianz wäre.
1. Bgm. Repp informiert, dass die Stadt Amorbach, der Markt Kirchzell und der Markt Weilbach bereits eine Kostenerstattungssatzung haben.
Heinz-Peter Grießer sagt, dass Kirchzell die Pauschalsätze abschreibt. Sie sind jedoch der Meinung, dass sie das auch über kurz oder lang brauchen werden.