Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen eine Wohnraumerweiterung im
Erdgeschoss sowie einen neuen Treppenaufgang auf der Fl.Nr. 6351,
Zittenfeldener Straße 1, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der
Zittenfeldener Straße“. Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung
gestellt und beantragen eine
Befreiung von den Vorschriften für die Errichtung eines Pultdaches anstatt eines
Satteldaches. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass aus baukonstruktiver
Sicht der Erweiterungsbau mit einem Pultdach geplant ist, damit der Regen vom
Gebäude weggeführt werden kann. Bei einem Satteldach wäre dies nicht der Fall.
Im Zusammenhang des gesamten Objektes werden zudem die Grundzüge der Planung
gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht berührt und die Befreiung ist städtebaulich
vertretbar.
Die Satzung
über die Herstellung von Stellplätzen wird mit 3 Stellplätzen für zwei
Wohneinheiten erfüllt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“
stimmt der Marktgemeinderat zu.