Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung Notausschuss am 03.02.2021, lfd.Nr. 142)

Der Markt Schneeberg hat am 04.02.2021 den Antrag zur Errichtung eines Grüngutsammelplatzes mit Antrag auf Immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Miltenberg auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 6862 gestellt.

Durch das Landratsamt wurden im Anschluss die entsprechenden Fachbehörden beteiligt und diese haben ihre Stellungnahmen abgegeben.

Zwischenzeitlich hat sich auch die Forderung der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Miltenberg erübrigt, einen 50 m³ Löschwassertank in der Nähe des Grüngutplatzes aufzustellen.

Nach der Feuerwehrübung am 24.07.2021 bestätigte Frau Amsel vom Landratsamt Miltenberg, dass von Seiten der Brandschutzdienststelle keinerlei Bedenken gegen die Wasserförderung aus dem Marsbach bestehen.

1. Bgm. Repp dankt der Feuerwehr Schneeberg und der Feuerwehr Hambrunn für ihren Einsatz bei der Übung am Grüngutsammelplatz.

 

Voraussetzung für die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossene Baugenehmigung ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes. Hierfür müssen vor Erteilen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mindestens der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Ergebnisse der 1. Anhörung (frühzeitige Behördenbeteiligung) vorliegen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“, auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 6862.