Sachverhalt:

·         Der Markt Schneeberg hat das Grundstückes Fl.Nr. 3685 mit 145 m² in der Weinbergstraße in Schneeberg verkauft.

 

·         Frau Ulrike Blatz wurde gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) mit sofortiger Wirkung zur Kassenverwalterin und Frau Michelle Hafner zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeindekasse Schneeberg bestellt.

 

·         Bei den laufenden Renovierungsarbeiten der Ölbergkapelle kamen beim Abnehmen der losen Putzstellen historische Graffitis aus dem Jahre 1724 zum Vorschein. Die Arbeiten wurden zunächst eingestellt, um Möglichkeiten zum Erhalten des Putzes zu erarbeiten.
Es gibt drei unterschiedliche Varianten die auch seitens Herrn Roskamp vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Zustimmung finden. Der Markt Schneeberg als Auftragsgeber soll entscheiden, welche Variante angewendet wird. Es stellte sich heraus, dass die Mehrkosten nach Beginn der Maßnahme nur dann gefördert werden können, wenn diese durch unvorhergesehene Arbeiten entstanden sind. In unserem Fall konnte nicht vorab festgestellt werden, dass Mehraufwendungen anfallen werden. Daher ist eine Förderung möglich und der Markt Schneeberg kann einen formlosen Nachtragsantrag stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass man sich für eine der drei Varianten entscheidet. Mit den Arbeiten kann nach Genehmigung des Nachtragsantrages fortgefahren werden. Der Gemeinderat hat sich für die dritte Variante entschieden. Diese Variante lässt Wand- und Deckenflächen einheitlich hell zwar in der historischen Textur erscheinen, sämtliche Symbole sind jedoch abgedeckt. Hierzu entfällt das Freilegen zugeschlämmter Einritzungen, statt der Kalkanstriche wird Kalkschlämme bzw. Kalkglätte mehrfach aufgetragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt 7.141,50 €, netto. Inzwischen konnten die Arbeiten wieder fortgesetzt werden.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass die Firma Schlegel in der nächsten Woche den Außenputz aufträgt. Danach wird das Gerüst abgebaut. Anschließend kommt die Firma Häuslebauer und legt die Drainage. Er denkt, dass die Arbeiten bis Ende Oktober abgeschlossen sein können.