Sachverhalt:

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 23.08.2021, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie wurde allen Marktgemeinderatsmitgliedern einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 23.08.2021 im Ratsinformationssystem der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.

 

1. Bgm. Repp stellte fest, dass jedes Jahr auf Sparsamkeit hingewiesen werde. Jedoch wenn Projekte durchgeführt werden, bei denen verschiedenste Behörden zur Genehmigung angehört werden müssen, ist eine enorme Kostenerhöhung vorprogrammiert. Hier wird nicht gefragt, woher das Geld kommt. Dies erzeugt bei Bürgermeister Repp großen Unmut.

 

Das Landratsamt weist gleichzeitig darauf hin, dass die Würdigung unter Zugrundelegung der vorgelegten Unterlagen und der jetzigen Haushaltssituation erfolgte. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es jedoch zu derzeit noch nicht abschätzbaren Veränderungen der Haushaltslage kommen.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird wie in den Vorjahren sehr umfassend auf die gemeindliche Schuldenentwicklung eingegangen. Der Schuldenstand lag zu Beginn dieses Jahres bei 770.660,33 €. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Darlehenstilgungen beträgt der Schuldenstand Ende 2021 voraussichtlich 670.053,60 €, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 386 € entspricht, welche unter dem Landesdurchschnitt von 576 € liegt. Zu berücksichtigen sind jedoch auch die anteiligen Schulden aufgrund der Beteiligungen an verschiedenen Verbänden in Höhe von 744.785,21 €, welche aus den Zahlen des Haushaltsplanes nicht unmittelbar zu ersehen sind. Daraus ergibt sich eine Gesamtverschuldung der Gemeinde in Höhe von 1.414.838,81 € und eine Verschuldung pro Einwohner von 814 €, die deutlich über dem Landesdurchschnitt (576 €) liegt.

Durch die in der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen in einer Gesamthöhe von 2.862.000 € würde sich der Schuldenstand erheblich erhöhen.

 

Hinsichtlich der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird seitens der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle kritisch der Umstand bewertet, dass sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch während des gesamten Finanzplanungszeitraumes keine Zuführung zum Vermögenshaushalt erfolgen kann und sogar in allen vier Jahren eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt vorgesehen ist. Die gesetzliche Mindestzuführung wird dadurch in allen vier Jahren nicht erreicht. Somit muss der Markt Schneeberg zur Schuldentilgung praktisch auf die Investitionspauschale zurückgreifen, welche in den Jahren 2022 und 2024 nicht einmal hierfür ausreicht. Freie Mittel für Investitionen sind damit künftig nicht oder kaum noch vorhanden.

 

Im Jahre 2021 stehen einmalig 500.000 € aus dem Überschuss des Vorjahres zur Finanzierung der ordentlichen Darlehenstilgungen zur Verfügung. Das sind Ersatzeinnahmen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 KommHV, die eine Abweichung von der Mindestzuführung zulassen.
Außerdem können mit dem Überschuss auch die Investitionen im Haushalt 2021 finanziert werden, ohne dass eine Kreditaufnahme erforderlich ist.

Insofern bestehen gegen den Haushalt 2021 aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Kritischer ist jedoch die Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 zu sehen. Nach den Planansätzen wird die Mindestzuführung nicht erreicht, und das bereinigte Ergebnis ist aufgrund der notwendigen Zuführung zum Verwaltungshaushalt in zwei Finanzplanungsjahren negativ. Im Finanzplanungszeitraum sind Kreditaufnahmen von 2.862.000 € zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen. Größtes Vorhaben dabei ist der Neubau bzw. die Erweiterung des Kindergartens. Bei einem erwarteten Investitionsvolumen von 4,5 Millionen Euro und erwarteten Zuschüssen von etwa 2 Millionen Euro verbleibt ein Eigenfinanzierungsanteil des Marktes Schneeberg von ca. 2,5 Millionen Euro. Da Zeitpunkt und Umfang der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, ist der daraus erwachsende Schuldendienst in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. Bei einer Worst-Case-Betrachtung (5 % jährliche Tilgung und 1 % Zinsen) führt die Gesamtkreditaufnahme zu einem anfänglichen zusätzlichen jährlichen Schuldendienst von ca. 170.000 €. Da bereits nach der jetzigen Finanzplanung keine Zuführung zum Vermögenshaushalt möglich ist, wäre der zusätzliche Schuldendienst aus dem Haushalt dauerhaft kaum zu finanzieren.

Von rechtsaufsichtlicher Seite wird über die vorgesehenen zusätzlichen Schuldenaufnahmen jedoch erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der jeweiligen Haushalte unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen finanziellen Entwicklung entschieden. Im Rahmen der Finanzplanung sollte der Markt Schneeberg auf jeden Fall darauf achten, die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu erhöhen.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber ist bekannt woran es liegt, wenn die Gemeinde eine pro-Kopf-Verschuldung von 386 € hat und den Rest für die Schulen zahlt.

GR Speth beunruhigt, dass alle Kommunen jetzt Kindertagesstätten erweitern oder neu bauen müssen. Somit ist vorhersehbar, was in den nächsten Jahren in der Grundschule ansteht. Die Gemeinde wird möglicherweise gezwungen, einen neuen Kindergarten zu bauen und muss anschließend Fördergelder zurückzahlen. Dies sei nicht in Ordnung und sollte beim Bayerischen Gemeindetag angesprochen werden.