Sachverhalt:

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Beitragsersatz rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 gilt. Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben vereinbart, dass der Freistaat 70 Prozent der Kosten des Beitragsersatzes trägt und die Kommunen sich mit 30 Prozent beteiligen.