Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 14.10.2020, lfd.Nr. 081)
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Lagerhalle in der Rippberger
Straße auf den
Fl.Nrn.: 1016, 1018, 1019, 1020 und 1021 der Gemarkung Schneeberg.
Für dieses Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Das
Landratsamt hat einen Vorbescheid unter Auflagen erteilt.
Die Auflagen wurden im Bauantrag berücksichtigt.
Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach
§ 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die geplante Lagerhalle hat eine Grundfläche von 15,50 m x 20 m = 281
m². Das geplante Gebäude hat eine Höhe von 6,20 m.
Der jetzige
Bauantrag wurde im Vergleich zur Bauvoranfrage um einen Anbau (Stauraum/Lager
28,76 m²) als Grenzbebauung erweitert. In der Lagerhalle ist eine WC-Anlage
geplant.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit 4 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Notausschuss nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.