Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Frau Karin Schäfer, Miltenberger Str. 28a, 63925 Laudenbach, beabsichtigt einen Wohnhausumbau mit Dachgeschossausbau, Anbau Treppenhaus und Anbau von Balkonen auf der Fl.Nr. 3864, Weinbergstr. 3, 63936 Schneeberg. Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt.

Durch den geplanten Umbau entstehen drei Wohneinheiten. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit insgesamt 6 Stellplätzen erfüllt.

 

Die Baupläne wurden von einem Angrenzer nicht unterschrieben.

 

Die Abstandsfläche für den Treppenhausanbau erstreckt sich über die komplette Weinbergstraße und noch einen Meter auf das Anwesen der DB Netz AG.

Hierfür liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung gemäß Art. 6, Abs. 2, Satz 2 der BayBO vor. Die Entscheidung über die Abweichung obliegt der Unteren Baubehörde des Landratsamtes Miltenberg, die die DB Netz AG beteiligen wird.

 

Das Bauvorhaben wurde von der Antragstellerin bereits im Vorfeld beim Landratsamt Miltenberg besprochen. Da es sich bei dem Treppenhausanbau um einen untergeordneten Baukörper handelt und keine Nachbarn beeinträchtigt werden wurde ihr die Zustimmung zur Abweichung bereits vom Landratsamt Miltenberg in Aussicht gestellt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.