Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 08.11.2020 stellt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schneeberg den Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr als gemeindliche Einrichtung in der Freiwilligen Feuerwehr Schneeberg, der den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kurt Repp,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

in der heutigen Zeit wird es leider immer schwieriger Nachwuchs für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr zu finden. Die Kinder und Jugendlichen sind einer Reizüberflutung ausgesetzt und es gelingt immer weniger, sie erst in einem Alter von 12 Jahren für die Freiwillige Feuerwehr zu begeistern. Die Feuerwehren versuchen schon seit Jahren mit Kinderfeuerwehren diesem Trend entgegen zu wirken. Wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ist dies bisher aber nicht in der gemeindlichen Feuerwehr, sondern nur über die Feuerwehrvereine möglich. Den Kindern in den Kinderfeuerwehren fehlt aber damit die rechtliche Absicherung, sie sind z. B. nicht gesetzlich unfallversichert.

Der Gesetzgeber in Bayern hat dies erkannt und zum 01.07.2017 das Bayerische Feuerwehr-gesetz BayFwG geändert. Im Artikel 7 BayFwG ermöglicht das Gesetz den Kommunen die Gründung von Kindergruppen in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Es ist für eine Gemeinde kein Muss sondern ein Kann, eine Kinderfeuerwehr aufzustellen. Aufgrund des demografischen Wandels unserer Gesellschaft empfiehlt es sich aber sehr frühzeitig mit der Werbung neuer Mitglieder für die aktive Feuerwehr zu beginnen und eine Kinderfeuerwehr in der gemeindlichen Einrichtung ins Leben zu rufen. Das neue Gesetz lässt eine Aufnahme von Kindern ab dem 6. Lebensjahr in eine Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr zu.

Aus diesem Grund stellt die Freiwillige Feuerwehr Schneeberg den Antrag an die Gemeinde der Gründung einer Kinderfeuerwehr zu zustimmen.

Diese wird als eigene Gruppe unterhalb der Jugendfeuerwehr angesiedelt und die Kinder in der Kinderfeuerwehr werden mit der Jugendfeuerwehr und der aktiven Feuerwehr in der rechtlichen Absicherung weitest gehend gleichgestellt. Daraus ergibt sich insbesondere auch, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch den Kommunalen-Unfallversicherungsverband-Bayern KUVB übernommen wird.

Unsere Freiwillige Feuerwehr Schneeberg wird zusammen mit den Ortsteilen Hambrunn und Zittenfelden eine Kindergruppe einrichten, um frühzeitig an den Feuerwehrdienst heranführen zu können. Die Kindergruppe wird von drei aktiven Feuerwehrfrauen geleitet, Hauptverantwortlicher ist der federführende Kommandant.

Die Kinderfeuerwehr zukünftig in der gemeindlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ an zu siedeln, bringt viele Vorteile im Dienstbetrieb unserer Feuerwehr. Der größte Vorteil ist aber der Versicherungsschutz!

Wir hoffen auf die Zustimmung des Gemeinderates, damit auch in Zukunft genügend Frauen und Männer Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Ort leisten.“

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr in der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr Schneeberg zuzustimmen.