Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 14.10.2020, lfd.Nr. 83)

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 21.10.2020, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie wurde allen Marktgemeinderatsmitgliedern einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 21.10.2020 im Ratsinformationssystem der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf. Es weist gleichzeitig darauf hin, dass die Würdigung unter Zugrundelegung der vorgelegten Unterlagen und der jetzigen Haushaltssituation erfolgte. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es jedoch zu derzeit noch nicht abschätzbaren Veränderungen der Haushaltslage kommen.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird wie in den Vorjahren sehr umfassend auf die gemeindliche Schuldenentwicklung eingegangen. Der Schuldenstand lag zu Beginn dieses Jahres bei 870.560,28 €. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Darlehenstilgungen beträgt der Schuldenstand Ende 2019 voraussichtlich 770.660,33 €, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 442 € entspricht, welche unter dem Landesdurchschnitt von 576 € liegt. Zu berücksichtigen sind jedoch auch die anteiligen Schulden aufgrund der Beteiligungen an verschiedenen Verbänden in Höhe von 792.827,51 €, welche aus den Zahlen des Haushaltsplanes nicht unmittelbar zu ersehen sind. Daraus ergibt sich eine Gesamtverschuldung der Gemeinde in Höhe von 1.663.387,79 € und eine Verschuldung pro Einwohner von 955 €, die deutlich über dem Landesdurchschnitt (576 €) liegt.

Die in der Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 216.000 € führt zu keiner nachhaltigen Erhöhung des Schuldenstandes, da die Kredittilgungen während des gesamten Finanzplanungszeitraumes diesen Betrag übersteigen.

 

Hinsichtlich der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird festgestellt, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt in den Jahren 2020 bis 2022 erheblich, sowie im Jahre 2023 knapp unter dem Ansatz der ordentlichen Kredittilgungen liegt, sodass die jeweilige Mindestzuführung nicht erreicht werden kann. Die Gemeinde kann somit die ordentliche Darlehenstilgung nicht mehr aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt finanzieren. Während in den Jahren 2020 und 2021 noch ein Ausgleich durch Grundstücksverkäufe und Haushaltsüberschüsse aus Vorjahren möglich ist, stehen diese Ersatzeinnahmen später nicht mehr zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Finanzierung der ordentlichen Tilgungen letztlich aus der Investitionspauschale. Ein Haushaltsausgleich ist dann jedoch nur möglich, wenn sich die Investitionen stark verringern, was hinsichtlich des im Vorbericht beschriebenen Sanierungsbedarf im Bereich Wasser, Kanal und Straßenbau problematisch erscheint.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Krise erscheint die geringe Zuführung zum Vermögenshaushalt vertretbar. Wenn die konkreten finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise überschaubar sind, sollte die Gemeinde jedoch Maßnahmen treffen, die Zuführung zum Vermögenshaushalt wieder zu erhöhen, damit Mittel für Investitionen und für die ordentliche Tilgung ausreichend zur Verfügung stehen. Ansonsten wird der finanzielle Spielraum für Investitionen weiter eingeschränkt.

 

In der Gesamtbetrachtung bestehen seitens der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gegen den Haushalt 2020 keine Bedenken.