Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt FAS-Sitzung am 06.10.2020)

Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde in der Finanzausschusssitzung am 06. Oktober 2020 eingehend vorberaten. Die Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vollständig vor.

 

Unter dem Eindruck der immer noch erfreulich positiven Entwicklung der Steuereinnahmen und den mit dem Freistaat Bayern für die Kommunen ausgehandelten respektablen Finanzausgleichsleistungen standen zu Jahresbeginn die Vorzeichen für einen erneut sorgenfreien Haushalt recht gut. Dann kam leider die Corona-Pandemie und stellte vieles davon auf den Kopf. Die damit einhergehenden Einschränkungen wirken sich nachhaltig nicht nur auf das Alltagsgeschehen, sondern in gleichem Maße auf die Finanzen in allen Ebenen aus. Dadurch mussten sicher geglaubte Steuereinnahmenansätze spürbar nach unten korrigiert werden. Die späte Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes in diesem Jahr haben es ermöglicht, die eingetretenen Veränderungen und die gesamte finanzielle Entwicklung der Gemeinde bis zum Ende des 3. Quartals 2020 zu berücksichtigen und in die Haushaltsplanansätze einzubringen.

 

Der Verwaltungshaushalt verzeichnet in diesem Jahr zum wiederholten Male eine Reihe von Rekordwerten. Dabei übersteigen erneut die Steuer- und Umlagekraftzahlen die Werte aller zurückliegenden Jahre in erheblichem Umfang. Dies führt zu einem neuen Allzeithoch bei der Belastung durch die Kreisumlage. Einen neuen Höchstwert weisen auch die Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr aus. Während das Gewerbesteueraufkommen aufgrund staatlicher Ausgleichszahlungen höher ist als im Vorjahr, muss beim Gemeindeanteil am örtlichen Lohn- und Einkommensteueraufkommen „Corona“ bedingt mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden. Auch bei den Holzverkaufserlösen ist ein drastischer Einbruch zu verzeichnen, so dass der Forstbetrieb in diesem Jahr erstmals rote Zahlen schreibt.

Eine große Belastung bei den Ausgaben stellen neben den hohen Umlagezahlungen auch die stark gestiegenen Personalkosten dar. Hinzu kommt ein erheblicher Kostenfaktor für eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme im Sommer dieses Jahres.

Der weit überwiegende Teil der Einnahmen und Ausgaben zeigt gegenüber dem Vorjahr keine finanziell bedeutenden Veränderungen auf, so dass wiederum alle notwendigen und beabsichtigten Anschaffungen und Unterhaltungsmaßnahmen in sämtlichen gemeindlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden konnten.

Dem Vermögenshaushalt kann aufgrund vorgenannter Umstände allerdings nur ein Betrag in Höhe von 3.000 € zugeführt werden, der den Mindestzuführungsbetrag von 100.000 € deutlich unterschreitet.

 

Der Vermögenshaushalt liegt in diesem Jahr von seinem Gesamtvolumen her etwa ein Viertel unter dem Wert des Vorjahres. Den Schwerpunkt darin bildet die Erschließung von acht Bauplätzen auf dem Gelände des ehemaligen Schulgebäudes in der Schulstraße und deren vollständiger Verkauf an Bauinteressenten.

Weitere erwähnenswerte Maßnahmen sind die Restsanierung der Kirche im Ortsteil Zittenfelden, die Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes und einem Kletterzirkus am Dorfwiesenhaus, die Erneuerung der Schaltanlagen an den Regenüberlaufbecken und Pumpstationen durch den Abwasserzweckverband Main-Mud, verschiedene Maßnahmen im Kindergarten, sowie Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, Entwässerung und der Feuerwehr. Hinzu kommen Anschaffungen, Ausstattungen und Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen und verschiedene Grundstückskäufe.

Dank der hohen Erlöse aus dem Verkauf der neu erschlossenen acht Bauplätze im ehemaligen Schulareal kann der Haushalt in diesem Jahr trotz des sehr niedrigen Zuführungsbetrages aus dem Verwaltungshaushalt ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln (Krediten) ausgeglichen werden. Zudem weist der Haushalt einen Überschuss in Höhe von 136.300 € aus, welcher zur Finanzierung künftiger Vorhaben der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden soll.

 

Die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 umfasst derzeit keine Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung. Sie beinhaltet jedoch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur und der Sicherheit der Bürger. Hervorzuheben ist dabei der Ausbau der Mobilfunkversorgung mit dem Ziel, bestehende Mobilfunklücken zu schließen. Weitere geplante Maßnahmen sind die Anschaffung einer Blitzersäule zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Erneuerung zweier Fußgängerbrücken über den Marsbach, die Erhaltung der bauhistorisch wertvollen Auwiesenwehr-Anlage am Bühlweg, die Fertigstellung der Erneuerung der Schaltanlagen an den Außenstationen der Entwässerungseinrichtung des Abwasserzweckverbands Main-Mud, sowie verschiedene Sanierungsarbeiten im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerung.

Für die mittel- und langfristig anstehenden größeren Sanierungsprojekte im Bereich der Wasserversorgung, der Entwässerung und des Straßenausbaus sowie für eine mögliche Erweiterung bzw. den Neubau eines Kindergartengebäudes wurden noch keine Ansätze gebildet, da hierzu zum jetzigen Zeitpunkt weder Umfang noch Kosten konkret beziffert werden können.

Die Finanzplanung in der vorliegenden Form weist im Jahre 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 215.500 € aus, der gegebenenfalls durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden müsste. In den Jahren 2022 und 2023 sind Überschüsse in einem Gesamtvolumen von 106.400 € veranschlagt.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Würdigung, die nachstehende Haushaltssatzung und den vorgelegten Haushaltsplan mit Anlagen.

 

Haushaltssatzung

des Marktes Schneeberg

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2020

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ....................... 3.611.000 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ............................ 987.000 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A).......... 330 v.H.

                                      b) für die Grundstücke...........................................(B)... 330 v.H.

2. Gewerbesteuer.............................................................................................. 330 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf ..................................................................... 500.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

-/-

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

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Ebenfalls einstimmig beschließt der Marktgemeinderat den im Haushaltsplan enthaltenen Finanzplan sowie den vorgelegten Stellenplan.


Diskussionsverlauf:

Gemeindekämmerer Heinz-Peter Grießer gibt ein ausführliches Statement zu den Details des diesjährigen Haushaltsplanes. Es liegt ein Haushalt vor, der uns zwar vom Ergebnis her zufriedenstellen kann, bei dem aber die Begleitumstände Anlass zur Sorge bereiten, insbesondere im Hinblick auf die Folgejahre. Der Kämmerer verzichtet auf die Auflistung einzelner Haushaltsdaten und geht stattdessen auf die Gründe ein, die zu dem geringfügigen Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt geführt haben. Trotz dieses weit unter der gesetzlich geforderten Mindestmarke liegenden Wertes und trotz umfangreicher Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt kann der diesjährige Haushalt ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln ausgeglichen werden. Die „Rettung“ hierfür kommt aus dem Verkauf der acht Bauplätze am ehemaligen Schulareal und zu einem Teil aus dem erwarteten Überschuss aus dem Vorjahr. Der Kämmerer gibt aber ausdrücklich zu bedenken, dass diese Einnahmen einmalig sind und der Gemeinde bei künftigen Haushalten nicht mehr helfen. Aufgrund dieser Einschränkungen hat auch die aktuelle Finanzplanung nicht mehr den Glanz der Vorjahre. Sie umfasst nur die aktuell absehbaren und bereits beschlossenen Maßnahmen und lässt mittel- bis langfristig notwendige umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen derzeit noch offen.

Nachdem es versäumt wurde, in den zurückliegenden finanziell fetten Jahren Rücklagen zu bilden, werden die nächsten Jahre bei zu erwartenden rückläufigen Steuereinnahmen und den sich abzeichnenden Unwägbarkeiten aus der Corona-Pandemie aufgrund der bestehenden hohen Steuer- und Umlagekraft für die Gemeinde nicht einfach, so dass sich sicherlich künftig nicht mehr die gewohnten Spielräume für alle Wünsche und Vorhaben auftun.

 

1. Bürgermeister Kurt Repp betont, dass nicht nur das Jahr 2020 hinsichtlich des Haushaltsplanes ein schwieriges Jahr ist, sondern dass die Folgejahre eher noch schwieriger werden. Während im Jahre 2020 die Kommunen noch mit Sonderzuwendungen und Ausgleichszahlungen von staatlicher Seite unterstützt werden, ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren kaum derartige Gelder fließen. Der Vorsitzende hätte sich gewünscht, dass neben den Gewerbesteuerausgleichszahlungen auch Unterstützungsleistungen für Einkommensteuerausfälle gewährt werden, da diese Einnahmequelle für eine kleine Gemeinde wie Schneeberg einen deutlich höheren Stellenwert als die Gewerbesteuer besitzt. Er hofft auf eine Stabilisierung der Schlüsselzuweisungen auf derzeitigem Niveau und auf eine Entlastung der Kommunen durch eine deutliche Senkung des Kreisumlagesatzes im nächsten Jahr. Auch die seit letztem Jahr anstelle der bisherigen Straßenausbaubeiträge gewährte Pauschale von ca. 13.500 € in diesem Jahr steht in keinem Verhältnis zu den anstehenden Straßenausbaukosten, so dass die Bürger insgesamt durch höhere Kommunalabgaben dieses Defizit ausgleichen müssen.

Bürgermeister Repp rechnet damit, dass die Gemeinde in den nächsten Jahren nicht um eine Neuverschuldung herumkommen wird, um ihre Pflichtaufgaben zu bewältigen.

 

Im Anschluss daran nehmen die Fraktionssprecher Bernhard Pfeiffer, Ralf Wöber und Andreas Zipp Stellung zum vorliegenden Zahlenwerk und signalisieren ihre Zustimmung zum diesjährigen Haushaltsplan.

 

2. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer bedankt sich für die ausführlichen Informationen und stellt fest, dass der Haushaltsplan statt der üblichen Wunsch- und Sollzahlen bereits viele Istzahlen enthält. Die Kommunalwahlen im Frühling mit zahlreichen personellen Veränderungen in den Gremien, die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, sowie der schwere Unfall des Kämmerers haben dazu beigetragen, dass der Haushalt in diesem Jahr erst so spät auf den Weg gebracht werden konnte. Die Fraktion der Freien Wähler hofft, dass das nächste Jahr in allen Belangen besser wird und der neue Haushalt in zweiten Quartal 2021 beschlossen werden kann. Es ist allen bewusst, dass wir in den nächsten Jahren den Gürtel enger schnallen müssen - machen wir das Beste daraus.

 

3. Bürgermeister Ralf Wöber betont ebenfalls, dass der Haushalt 2020 anders als in den Vorjahren sei und man nicht von Planzahlen, sondern zwischenzeitlich von Realzahlen spricht. Auch die Veröffentlichung des Presseberichtes vor der Verabschiedung stellt für ihn ein Novum dar. Die Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer, bei der Gewerbesteuer trotz teilweiser Ausgleichszahlungen, jedoch insbesondere im Bereich des Forstbetriebes, sowie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge trotz der gewährten Ausgleichspauschalen, treffen die Gemeinde hart. Strukturschwache und reine Wohngemeinden wie der Markt Schneeberg benötigen mehr Unterstützung, um in den kommenden Jahren weitere Straßenerneuerungs-, Wasserleitungs- und Kanalsanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Auch eine angemessene Senkung der Kreisumlage wäre wünschenswert. Ralf Wöber betrachtet das Baugebiet an der ehemaligen Schule als eine wertvolle kommunale Investition und würdigt die gewachsenen Personalkosten damit, dass gutes und effizientes Personal eine gute Bezahlung verdient und die Anforderungen an die Bediensteten nicht weniger werden. Zu den angeratenen Sparmaßnahmen merkt er an, dass dies kein Allheilmittel sei. Aufgeschobene Projekte werden nicht billiger und die Infrastruktur nicht besser. Wir haben einiges in den nächsten Jahren vor uns, das wir nicht aussitzen können. Darüber sollten wir uns im kommenden Jahr früh Gedanken machen.

 

Gemeinderat Andreas Zipp bringt zum Ausdruck, dass sich die CSU-Fraktion darüber bewusst sei, dass die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil bedingt durch die Corona-Pandemie zurückgehen und sich die Einnahmen aus dem Forstbetrieb in den nächsten Jahren deutlich verringern. Aus diesem Grund müssen bei zukünftigen Haushaltsplanungen die Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Wasser- und Kanalleitung am Sommerberg bzw. eine eventuelle Kindergartenerweiterung, im Vordergrund stehen. Wie seine Vorredner erwartet auch der Sprecher der CSU-Fraktion für den Haushalt 2021 eine zeitnahe Aufstellung und eine frühzeitige Verabschiedung.