Sachverhalt:
Der neue 1. Bürgermeister Kurt Repp war bereits als 2. Bürgermeister als Standesbeamter bestellt. Der Wirkungskreis war auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist die Bestellung erneut vorzunehmen.
Die Bestellung ist auch für weitere Standesbeamte vorzunehmen. Seit der Bildung des gemeinsamen Standesamtsbezirks mit Amorbach, Weilbach und Kirchzell wurden auch der 2. und 3. Bürgermeister als Standesbeamte bestellt.
1. Bgm. Repp schlägt vor, hier wieder so zu verfahren und erkundigt sich, ob der neu gewählte 2. und 3. Bürgermeister damit einverstanden sind.
Sowohl 2.
Bürgermeister Bernhard Pfeiffer als auch 3. Bürgermeister Ralf Wöber erklären
sich dazu bereit. 3. Bürgermeister Ralf Wöber muss dafür noch einen Lehrgang
besuchen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat bestellt den 1. Bürgermeister Kurt Repp mit sofortiger Wirkung
zum Standesbeamten.
Der
Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Weiterhin werden
der 2. Bgm. Bernhard Pfeiffer und der 3. Bgm. Ralf Wöber zum Standesbeamten
bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen
beschränkt.