Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Straße „In der Winterhelle“ Fl.Nr. 822 ist bereits als öffentliche Straße gewidmet. Bei der Ausbaumaßnahme wurde der Wendehammer asphaltiert (bisher geschottert) und das Grundstück Fl.Nr. 749/13 wurde aus dem Sportplatzgelände Fl.Nr. 749 heraus gemessen.

Die fest angelegte Straße „In der Winterhelle“ verlängert sich von 390 m auf 413 m.

An die befestigte Grenze nördlich und östlich schließt sich nun neben dem Grundstück 749/13 die Grundstück Fl.Nr. 746 und 749 an.

 

Nachdem die Ortsstraße „In der Winterhelle“ um einen Wendehammer erweitert wurde ist es notwendig die Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG für die Ortsstraße zu ändern:

 

1. Bezeichnung des Straßenzuges:               „In der Winterhelle“

2. Fl.-Nrn:                                                        822 und 749/13 – nur Wendehammer

3. Anfangspunkt:                                             Einmündung Ortsstraße Ringstraße

4. Endpunkt:                                                    Östliche Grenze 749/13 – Ende Wendehammer

5. Länge in km                                                413 m

6. Baulastträger:                                             Markt Schneeberg

 

Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gegeben.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Widmung der Ortsstraße „In der Winterhelle“ wie folgt zu ändern:

1. Bezeichnung des Straßenzuges:               „In der Winterhelle“

2. Fl.-Nrn:                                                        822 und 749/13 – nur Wendehammer

3. Anfangspunkt:                                             Einmündung Ortsstraße Ringstraße

4. Endpunkt:                                                    Östliche Grenze 749/13 – Ende Wendehammer

5. Länge in km                                                413 m

6. Baulastträger:                                             Markt Schneeberg