Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2019, lfd.Nr. 0870)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2018 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2018 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 4,19 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 3,50 €/cbm) und von 3,48 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,40 €/cbm).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2020) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

Da die dritte und letzte Abrechnungsperiode des aktuellen Kalkulationszeitraumes bereits seit 01.10.2019 läuft und eine rückwirkende Gebührenerhöhung nicht zulässig ist, erübrigt sich eine Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Die aktuellen Kalkulationen weisen einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei der Wasserversorgung und eine leichte Kostenunterdeckung bei der Abwasserbeseitigung aus.

In beiden Einrichtungen kommt dabei die Aktivierung der Kosten für die Marktstraße bei den kalkulatorischen Kosten zum Tragen. Zusätzliche kalkulatorische Kosten entstehen im Bereich der Wasserversorgung für verschiedene investive Maßnahmen im Leitungsnetz sowie in betriebstechnischen Anlagen. Maßgeblichen Anteil an den Kostensteigerungen haben die zusätzlichen Personalkosten für die Einstellung einer Wasserfachkraft zum 01.07.2019. Unter Berücksichtigung des letztjährigen Fehlbetrages errechnet sich gegenüber der Gebührenvorkalkulation insgesamt ein zusätzliches Defizit in Höhe von ca. 56.000 €, welches durch Gebühren abzudecken ist.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wirken sich die zusätzlichen kalkulatorischen Kosten nicht so stark auf das entstehende Defizit aus, da verschiedene Anlagenteile des Abwasserzweckverbandes Main-Mud im Bereich der Kläranlage wegfallen und sich die laufenden Betriebskosten weitgehend stabil entwickeln.

Die Wasserverbrauchs- bzw. Einleitungsmenge ist im Jahre 2019 um ca. 600 cbm geringfügig höher als im Vorjahr.

 

Die Kostenentwicklung in den beiden Einrichtungen lässt für den neuen Kalkulationszeitraum (2021 – 2023) eine spürbare Gebührenerhöhung im Bereich der Wasserversorgung erwarten, während bei der Entwässerungseinrichtung von keinem größeren Gebührenmehrbedarf auszugehen ist. Die Höhe der künftigen Wasserverbrauchsgebühren wird wesentlich von der Entwicklung der Personalkosten sowie dem Umfang des Unterhaltungsaufwands, insbesondere der Kosten für die Beseitigung von Wasserrohrbüchen, abhängen.

In diesem Zusammenhang sollte auch in Erwägung gezogen werden, die seit mehreren Jahrzehnten gleich gebliebenen Grundgebühren (1,50 € pro Monat für einen gewöhnlichen Haushaltswasserzähler) angemessen zu erhöhen. Dadurch würde die zu erwartende Verbrauchsgebührenerhöhung geringer ausfallen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist innerhalb des bis zum 30.09.2020 laufenden aktuellen Kalkulationszeitraumes nicht veranlasst. Zu Beginn des neuen Kalkulationszeitraumes (01.10.2020) sind die Verbrauchsgebühren unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses aus dem Jahre 2019 auf den daraus resultierenden Bedarf anzugleichen.

 


Diskussionsverlauf:

Seitens des Gemeinderates wird an die noch in einigen Punkten offenen Fragen hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Kosten zu einer möglichen Härtefallförderung für künftige Investitionsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erinnert. Es sollte eine zeitnahe Klärung durch den Kämmerer erfolgen, da die Höhe möglicher Zuwendungen eine wichtige Rolle bei der Planung künftiger Vorhaben spielt.