Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2019, lfd.Nr. 0871)

Am 15.01.2020 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2018 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2018 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                     1.714.252,27 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                   50.147,83 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           50.147,83 €.

Der Jahresverlust 2018 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erhält für das Jahr 2018 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 25.971,37 €. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 6.478,30 € enthalten. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2018 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von 1.435,07 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2018 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2019 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2017 festgestellt: 1.320.589 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2017 von 3,10 €/m³ auf 3,50 €/m³ war aufgrund der

Kalkulation geboten. Das führte zu einem spürbaren Anstieg der Erträge. Da jedoch die Aufwendungen im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich zunahmen, wobei sich insbesondere die Investitionen des Jahres 2017 auswirkten, ist der steuerliche Jahresverlust mit ca. 50.000 € gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben. Die Wasserverkaufsmenge veränderte sich ebenfalls nur geringfügig und nahm um 722 m³ auf 65.684 m³ zu.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2018 mit 18,7 % nach 20,9 % leicht besser als im Vorjahr. Sie werden aber in beiden Jahren unverändert als zu hoch beurteilt. Der Sollwert liegt nach Erfahrungswerten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei 10 %. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.

 

 

 


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden  
   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                  1.714.252,27 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                50.147,83 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung      50.147,83 €
   wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).