Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung vom 06.11.2019, lfd.-Nr. 1021)
Wie in „Tagesordnungspunkt 1048 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schule“: Dachformen und Wandhöhen“ wird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“: Dachformen und Wandhöhen folgendes beschlossen:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, dass in dem Bebauungsplan „Erweiterung Schulstraße“ die Dachform
„Pyramidendach“ mit einer maximalen Wandhöhe von 6,85 m und einer maximalen Firsthöhe
von 9 m mitaufgenommen wird. Des Weiteren wird beschlossen, dass die im o.g.
Bebauungsplan festgelegte Firsthöhe für Sattel- und Walmdächer auf 9 m geändert
wird.