Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Felix Trunk und Frau Rosanna Hammer, Weinbergstr. 18, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Hambrunn 2c, Fl.Nr. 29/1, einen Wohnhausneubau mit Garage.

Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt.

 

Die Zufahrt wurde durch die Bestellung einer Grunddienstbarkeit (Notariat Miltenberg, Ur.Nr. S 2278/1999) über die Fl.Nr. 12 (Eigentümer Markt Schneeberg) geregelt. Dem Eigentümer der Fl.Nr. 29 wird unentgeltlich das immerwährende Recht gewährt einen ca. 4 m breiten Weg zu gehen und mit Fahrzeugen aller Art zu fahren, um so von der Straße zum Grundstück Fl.Nr. 29 zu gelangen. Weiterhin ist darin geregelt, dass durch die Fl.Nr. 12 eine Wasserleitung und ein Abwasserkanal zur Ver- und Entsorgung der Fl.Nr. 29 verlegt werden darf. Ein Lageplan für die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgungsleitung liegt dem Notarvertrag bei.

 

Die Baupläne sind von einem Teil der Angrenzer unterzeichnet. Auf Antrag wurde Michaela Hemberger durch die Gemeinde benachrichtigt.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit zwei Stellplätzen erfüllt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.