Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 06.11.2019, lfd.Nr. 01030.3)

 

Für das Grundstück Fl. Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.Nr. 6296 soll der Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden kann.

 

Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl. Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.

 

Die Eigentümer aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes einverstanden.

 

Ein Teilbereich der Fl. Nr. 6295 und Fl. Nr. 6296 liegen Im Landschaftsschutzgebiet (LSG).

Hier ist eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.

 

Nutzung der ausgewiesenen Flächen:

Die Erweiterung soll im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden.

 

Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss berichtigt werden.

 

Zur beabsichtigten Planung fand am 18.10.2019 eine Vorbesprechung im Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt Miltenberg statt, das Protokoll liegt den Mitgliedern des Gemeinderates bereits vor.

 

2. Bgm. Repp erklärt den Geltungsbereich, wobei die Fl.Nr. 6300/1 später als Grünfläche ausgewiesen werden soll, da die Eigentümer keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 6295 sowie Teilflächen von Fl.Nrn. 6296 und 6300/1 in der Planfassung (Geltungsbereich) vom 27.11.2019.

Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ist zu beantragen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.