Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.06.2019, lfd.Nr. 0958.5)

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Miltenberg teilt mit, dass mit den vorgelegten Verkehrszahlen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) Miltenberg keine erneute Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrt Schneeberg durchgeführt werden kann. Eine solche Berechnung ist nicht richtlinienkonform und nicht verwendbar.

Gemäß der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) müssen als Verkehrszahlen die Werte des DTV´s (=durchschnittliche tägliche Verkehrszahlen) herangezogen werden.

Die Überprüfung des Lärmpegels erfolgt standardisiert und deutschlandweit nach gleicher Vorgehensweise.