Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 29.09.2017, lfd.Nr. 0631)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte /
Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte
Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2018 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen
Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2017 sowie die aktuellen
Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes für das
Jahr 2018 gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf
in Höhe von 3,87 €/m³ Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 3,50 €/m³) und von 3,30 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung
(derzeitige Gebühr: 3,40 €/m³).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes
(2020) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den
Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die
Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die aktuellen Kalkulationen
weisen einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei der Wasserversorgung und eine
leichte Gebührenüberdeckung bei der Abwasserbeseitigung aus.
Gegenüber dem letzten Jahr
wurden kalkulatorische Veränderungen vorgenommen, die auf die Gebührenhöhe in
beiden Einrichtungen Einfluss haben. Zum einen wurde der kalkulatorische
Zinssatz aufgrund des lang anhaltenden niedrigen Zinsniveaus von bisher 4,00 %
auf 3,50 % gesenkt, und zum anderen wurde der Forderung der überörtlichen
Rechnungsprüfungsstelle zur Anhebung der Verwaltungsgemeinkosten bei der
Berechnung der Verwaltungskostenanteile von bisher 5 % auf nunmehr 20 %
Rechnung getragen. Die dadurch entstehenden Mehr- bzw. Minderkosten gleichen
sich im Ergebnis jedoch nahezu aus.
Der Gebührenmehrbedarf bei
der Wasserversorgung ist im Wesentlichen durch die in der Finanzplanung
veranschlagten höheren Personalkosten für eine zusätzliche Fachkraft begründet.
In welcher Höhe diese Kosten tatsächlich entstehen, ist vom Ergebnis des
derzeitigen Entscheidungsprozesses abhängig. Bei den kalkulatorischen Kosten
wird der im Jahre 2019 wegfallende Anlagenteil „Brunnen 1“ durch die zur
gleichen Zeit hinzukommende Leitung zum Hochbehälter Hambrunn weitgehend
kompensiert.
Die geringe
Gebührenüberdeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung resultiert vorwiegend
aus dem Wegfall von Anlagenteilen des Abwasserzweckverbandes Main-Mud im
Bereich der Kläranlagenerweiterung ab dem Jahre 2019.
Die Wasserverbrauchs- bzw.
Einleitungsmenge ist im Jahre 2018 um 900 m³ bzw. 400 m³ geringfügig höher als
im Vorjahr.
Trotz des von der
letztjährigen Gebührenkalkulation abweichenden momentanen Gebührenbedarfs
sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und Neufestsetzung der
Gebühren abgesehen und zunächst die weitere Verbrauchs- und Kostenentwicklung,
insbesondere hinsichtlich der in letzter Zeit stark zugenommenen Zahl der
Wasserrohrbrüche abgewartet werden.
Die Mitglieder des
Gemeinderates liegt eine Übersicht über die Kalkulation sowohl für Wasser als
auch für die Entwässerung vor.
1. Bgm. Kuhn erklärt, die Verlustvorträge in der
Gebührenkalkulation Wasserversorgung in Höhe von 32.532,91 € in den nächsten 3
Jahren. Nach Wegfall der Verlustvorträge könnte die Gemeinde, wenn keine
weiteren Verlustvorträge durch Besonderheiten entstehen, die Verbrauchsgebühr
um 0,50 € senken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht
veranlasst.
Diskussionsverlauf:
Im Gemeinderat wurde die vorgelegte Kalkulation ausführlich erörtert. Insbesondere das abzudeckende Defizit aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode, die kalkulierten Personalkosten, die Kosten für das Wasserschutzgebiet, die neu errechnete Wassergebühr von 3,87 €/m³ und der kalkulatorische Zinssatz von 3,5 % wurde von den Gemeinderäten angesprochen. Der Gemeinderat war sich einig, nach dem ersten Jahr des dreijährigen Kalkulationszeitraumes die Wassergebühr nicht zu erhöhen, sondern bei 3,50 €/m³ zu belassen. Dies gilt ebenfalls für die Entwässerungsgebühr von 3,40 €/m³. Angeregt wird, falls es notwendig sei die Gebühren für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungseinrichtung anzupassen, dass dies noch vor dem Beginn der neuen Legislaturperiode geschehen soll.
GR Ort fragt nach den tatsächlichen Darlehnszinsen des Marktes Schneeberg zum Vergleich mit dem kalkulatorischen Zinssatz.