Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 29.09.2017, lfd.Nr. 0631)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2018 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2017 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,87 €/m³ Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 3,50 €/m³) und von 3,30 €/m³ Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,40 €/m³).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2020) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

 

Die aktuellen Kalkulationen weisen einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei der Wasserversorgung und eine leichte Gebührenüberdeckung bei der Abwasserbeseitigung aus.

Gegenüber dem letzten Jahr wurden kalkulatorische Veränderungen vorgenommen, die auf die Gebührenhöhe in beiden Einrichtungen Einfluss haben. Zum einen wurde der kalkulatorische Zinssatz aufgrund des lang anhaltenden niedrigen Zinsniveaus von bisher 4,00 % auf 3,50 % gesenkt, und zum anderen wurde der Forderung der überörtlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Anhebung der Verwaltungsgemeinkosten bei der Berechnung der Verwaltungskostenanteile von bisher 5 % auf nunmehr 20 % Rechnung getragen. Die dadurch entstehenden Mehr- bzw. Minderkosten gleichen sich im Ergebnis jedoch nahezu aus.

Der Gebührenmehrbedarf bei der Wasserversorgung ist im Wesentlichen durch die in der Finanzplanung veranschlagten höheren Personalkosten für eine zusätzliche Fachkraft begründet. In welcher Höhe diese Kosten tatsächlich entstehen, ist vom Ergebnis des derzeitigen Entscheidungsprozesses abhängig. Bei den kalkulatorischen Kosten wird der im Jahre 2019 wegfallende Anlagenteil „Brunnen 1“ durch die zur gleichen Zeit hinzukommende Leitung zum Hochbehälter Hambrunn weitgehend kompensiert.

Die geringe Gebührenüberdeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung resultiert vorwiegend aus dem Wegfall von Anlagenteilen des Abwasserzweckverbandes Main-Mud im Bereich der Kläranlagenerweiterung ab dem Jahre 2019.

Die Wasserverbrauchs- bzw. Einleitungsmenge ist im Jahre 2018 um 900 m³ bzw. 400 m³ geringfügig höher als im Vorjahr.

 

Trotz des von der letztjährigen Gebührenkalkulation abweichenden momentanen Gebührenbedarfs sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren abgesehen und zunächst die weitere Verbrauchs- und Kostenentwicklung, insbesondere hinsichtlich der in letzter Zeit stark zugenommenen Zahl der Wasserrohrbrüche abgewartet werden.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates liegt eine Übersicht über die Kalkulation sowohl für Wasser als auch für die Entwässerung vor.

 

1. Bgm. Kuhn erklärt, die Verlustvorträge in der Gebührenkalkulation Wasserversorgung in Höhe von 32.532,91 € in den nächsten 3 Jahren. Nach Wegfall der Verlustvorträge könnte die Gemeinde, wenn keine weiteren Verlustvorträge durch Besonderheiten entstehen, die Verbrauchsgebühr um 0,50 € senken.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht veranlasst.


Diskussionsverlauf:

Im Gemeinderat wurde die vorgelegte Kalkulation ausführlich erörtert. Insbesondere das abzudeckende Defizit aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode, die kalkulierten Personalkosten, die Kosten für das Wasserschutzgebiet, die neu errechnete Wassergebühr von 3,87 €/m³ und der kalkulatorische Zinssatz von 3,5 % wurde von den Gemeinderäten angesprochen. Der Gemeinderat war sich einig, nach dem ersten Jahr des dreijährigen Kalkulationszeitraumes die Wassergebühr nicht zu erhöhen, sondern bei 3,50 €/m³ zu belassen. Dies gilt ebenfalls für die Entwässerungsgebühr von 3,40 €/m³. Angeregt wird, falls es notwendig sei die Gebühren für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungseinrichtung anzupassen, dass dies noch vor dem Beginn der neuen Legislaturperiode geschehen soll.

GR Ort fragt nach den tatsächlichen Darlehnszinsen des Marktes Schneeberg zum Vergleich mit dem kalkulatorischen Zinssatz.