Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 07.09.2018, lfd.Nr. 0808.9)

Mit Schreiben vom 02.07.2018 hat der Markt Schneeberg die Ausweitung des Geschwindigkeitsbereichs von 30 km/h auf der B 47 in der Ortsdurchfahrt Schneeberg aus Lärmschutzgründen beantragt. Das Staatliche Bauamt wurde mit der Durchführung der erforderlichen Lärmberechnungen beauftragt.

Mit Schreiben vom 03.09.2018 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass in keinem der beantragten Bereiche die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Punktuell werden lediglich die Nachtgrenzwerte überschritten.

Der Beginn des 30 km/h Bereichs könnte allerdings nur mit der Beschränkung zu Nachtzeiten nur um einen sehr kurzen Bereich in Richtung Amorbach und um lediglich ca. 90 Meter in Richtung Rippberg ausgeweitet werden.

Der Markt Schneeberg gab sich mit dem Ergebnis des Landratsamtes Miltenberg nicht zufrieden und wendete sich an den Regierungspräsidenten.

Im Schreiben des Regierungspräsidenten von Unterfranken wird bestätigt, dass die zuständigen Behörden im Rahmen des rechtlich Möglichen gehandelt hätten.

Gemäß § 45 StVO können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Geschwindigkeitsbe-schränkungen nur dort erlassen werden, wo eine Gefahrenlage dies zwingend gebietet. Nach dem übereinstimmenden Ergebnis der in den letzten Jahren immer wieder vorgenommenen intensiven Prüfungen aller beteiligten Fachbehörden, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, liegt für die verbliebene nicht beschränkte Strecke eine nach der StVO erforderlichen besonderen Gefahrenlage nicht vor. Weiterhin liegt auch kein auffälliges Unfallgeschehen vor.

Die durchgeführten Lärmberechnungen nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS) haben ergeben, dass die maßgeblichen Beurteilungspegel für die Tagzeit in keinem der beantragten Bereiche überschritten werden. Für die Nachtzeit ergaben sich punktuelle Überschreitungen.

Es wird empfohlen, die Möglichkeit einer Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Nachtzeit anordnen zu lassen, wie vom Landratsamt vorgeschlagen wurde.

 

GR Loster sagt, sie wird heute den Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung zur Nachtzeit auf 30 km/h für ganz Schneeberg stellen.

GR Wöber fordert eine andere Gewichtung, da Schneeberg in Spitzenzeiten über 1.000 Schwerlastverkehre hat. In der Rippberger Straße haben wir viele Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er spricht das abendliche Geschepper an, das bis in die Winterhelle zu hören ist und fordert für die Anwohner die Ausweitung des Bereiches zur Nachtzeit, da auch diese in der Nacht zur Ruhe kommen wollen. Der Zustand des Straßenbelages bedarf einer Erneuerung. Ihm wird zu wenig für den Schutz der Bürger in Schneeberg getan.

3. Bgm. Pfeiffer empfindet es schon fast als Hohn, ein Schild 18 Meter weiter vorne aufzustellen für die Nachtzeit. Für die Nachtzeit sollten wir es erweitern.

GR Speth meint, das Schild 30 km/h bei Nacht führt zur Verwirrung wenn nur ein paar Meter weiter ein Schild 30 km/h steht. Er fordert für eine Erweiterung des 30 km/h Bereiches bei Nacht zu kämpfen. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen können nicht mehr geduldet werden. Er fordert eine Geschwindigkeitsüberwachung in den frühen Morgenstunden zwischen 4 und 6 Uhr, eventuell auch die Erhöhung der Stundenanzahl bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Er wartet auf die Zulassung von stationären Blitzern in Bayern.

1. Bgm. Kuhn wird den Wunsch nach der Geschwindigkeitsüberwachung zwischen 4 und 6 Uhr an die Kommunale Verkehrsüberwachung weitergeben.

 

GR Loster stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:

Sie fordert eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nachts zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr im gesamten Ortsbereich.

 

1. Bgm. Kuhn hält es für wichtig, die Begründung des Gemeinderates noch an die Verwaltung zu schicken. Wir stimmen darüber ab, dass die Verwaltung diesen Antrag ausarbeitet.

GR Speth schlägt vor, als Argument hinzuzuschreiben, dass die Schilder genau nebeneinander zur Verwirrung führen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nachts zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr für den gesamten Ortsbereich von Schneeberg zu beantragen.

 

GR Dolzer war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.