Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 12.09.2012, lfd.Nr. 0732)

In der 4. Änderung in der Fassung vom 2.7.2012 des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ wurde die Art der baulichen Nutzung zwischen Bahnlinie und B47 auf dem Lageplan durch einen Tippfehler mit WA (Allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. Die Art der baulichen Nutzung hat sich jedoch nicht verändert und bleibt bei MD (Dorfgebiet).


Beschluss:

Der Gemeinde beschließt, den Bebauungsplan „Roscheklinge“ zu berichtigen.

Die Art der baulichen Nutzung bleibt Dorfgebiet MD gemäß § 5 BauNVO zwischen Bahnlinie und Ortsdurchfahrt B47.