Sachverhalt:
Harald Schmitt, Roscheklinge 12, 63936
Schneeberg, beabsichtigt in der Rippberger Str. 8, Fl.Nr. 983 der Gemarkung
Schneeberg:
- den
Neubau eines Werkraumes
- die
Errichtung eines Satteldaches auf der bereits bestehenden Flachdachgarage.
Es handelt sich um ein Vorhaben eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt.
Der geplante Werkraum hat eine Grundfläche
von 10,20 m x 7,60 m = 77,52 m². Das geplante Gebäude hat eine Höhe von 7,40 m
und besteht aus Erdgeschoss und Obergeschoss. Der Werkraum soll im Erdgeschoss
für Garten- und Mähgeräte, einachsiger Anhänger und Zubehör sowie im
Obergeschoss als Lager genutzt werden.
Weiterhin wird die Frage gestellt, ob auf
der bestehenden Flachdachgarage an der Grenze ein flach geneigtes Satteldach,
in gleicher Neigung wie die anstoßende Nachbargarage, aufgesetzt werden kann.
Die Bauvoranfrage ist zur Prüfung an das
Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Die Bauvoranfrage enthält noch folgende
Punkte:
- Bau eines Mischwasserkanals auf Fl.Nrn. 983 und
954 und Anschluss an DN 600 in der Vereinsstraße
- Bau eines Oberflächenwasserkanals auf Fl.Nrn.
983 und 954 und Anschluss an Altwasserkanal in der Vereinsstraße mit
Vorlauf im Marsbach
Beide Punkte werden im Anschluss in nichtöffentlicher
Sitzung behandelt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Bauvoranfrage.
Die Unterlagen sind zur Prüfung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Diskussionsverlauf:
1. Bgm. Kuhn sagt, in der Fraktionsvorbesprechung wurde die Frage gestellt, ob der Werkraum zu einem späteren Zeitpunkt als Wohnraum umgebaut werden kann. Sollte dies der Fall sein, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden, was zur Folge hat, dass das Landratsamt Miltenberg den Immissionsschutz prüft.