Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 11.04.2018, lfd.Nr. 0747.2)

Auf Grund der verstärkten Nachfrage nach Baugrundstücken hat sich der Markt Schneeberg entschlossen, einen neuen Bebauungsplan für den Bereich „Erweiterung Schulstraße“ aufzustellen, um den Bedarf an Wohnraum/-eigentum zu decken.

Es bietet sich an, das Gemeindeeigene Grundstück (Schulgelände) einer Wohnbaunutzung zuzuführen, weil der Markt Schneeberg hiermit Einfluss auf die Vergabe an Grundstücken z.B. junge Familien hat.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Schneeberg:

 

4843/3, 4844, 368/3 (Teilbereich, Schulstraße) - Geltungsbereich 1

 

4840/2 (Teilbereich), 4841 (Teilbereich), 4842/2 (Teilbereich) - Geltungsbereich 2

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 0,76 ha.

 

 

Die Größe des Geltungsbereiches 1 beträgt ca. 0,53 ha und wird wie folgt umgrenzt, im:

 

Nordosten       Fl.Nrn. 4837 (Teilbereich), 4831, 4834, 4833 (Teilbereich)

Südosten         Fl.Nrn. 4847/3, 4847/2, 4847/1, 4847, 4872

Südwesten      Fl.Nrn. 5097/2 (Teilbereich), 5098, 5099, 5101, 5102, 5107/2, 5109,
5110 (Teilbereich)

Nordwesten     Fl.Nrn. 4843, 4843/2 (Teilbereich), 368/3 (Teilbereich)

 

Die Größe des Geltungsbereiches 2 beträgt ca. 0,23 ha und wird wie folgt umgrenzt, im:

 

Nordosten       Fl.Nrn. 4840/1, 4841 (Teilbereich), 4842/2 (Teilbereich)

Südosten         Fl.Nrn. 4842/4 (Teilbereich), 4842/5 (Teilbereich)

Südwesten      Fl.Nrn. 4842/2 (Teilbereich), 4841(Teilbereich), 4840/2 (Teilbereich)

Nordwesten     Fl.Nrn. 4701 (Teilbereich), 4744/1 (Teilbereich)

 

 

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung (§ 13a Absatz 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB) angepasst, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen in Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg beschließt, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Erweiterung Schulstraße“.

Die Nutzungsart wird von Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen in Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a und § 13b BauGB.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und danach die zweite Anhörung erfolgt.