Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 02.02.2018, lfd.Nr. 0699)
Der Markt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans "Paketumschlaghalle Breunig" abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
• Allgemeine Plananpassung
• Maßstab geändert auf 1 : 2.500
• Flurkarte aktualisiert
• Grünflächen ergänzt
• Geltungsbereich geändert
• Überschwemmungsgrenze ergänzt
• Begründung geändert bzw. angepasst
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Änderungsentwurf des
Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Paketumschlaghalle Fa. Breunig“ in der Fassung vom 09.04.2018 und beauftragt
die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Parallel sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Diskussionsverlauf: