Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.02.2018, lfd.Nr. 0713)

Mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Aschaffenburg vom 19.01.2018 wird darauf hingewiesen, dass gemäß Nr. 1.5 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Bau und Verkehr zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) vom Markt Schneeberg dem Amtsgericht Obernburg am Main für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden muss. Nach der Schöffenbekanntmachung vom 25. Oktober 2017 ist die Vorschlagsliste bis spätestens 15. Mai 2018 zu erstellen.

 

Der Marktgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 28.02.2018 (lfd.Nr. 713) mit der Thematik befasst. Eine Veröffentlichung erfolgte im Amts- und Mitteilungsblatt am 13.02.2018 und als Bekanntmachung am 22.02.2018.

 

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen für die Geschäftsjahres 2019 bis 2023 haben sich folgende Personen beworben:

  • Herr Gerhard Lausberger, In der Steige 6, 63936 Schneeberg
  • Frau Simone Uhrig, Vereinsstr. 4, 63936 Schneeberg

Beide sind bereits in den Geschäftsjahren 2014 bis 2018 als Schöffen tätig.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme von Herrn Gerhard Lausberger und Frau Simone Uhrig in die Vorschlagsliste für die Schöffen des Marktes Schneeberg.