Sitzung: 28.02.2018 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 06.02.2013, lfd.Nr. 0807)
Gemäß §§ 35 des
Jugendgerichtsgesetzes i.V.m. der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07. November
2012 (JMBI S. 132 ff) zuletzt geändert am 25. Oktober 2017, Az. E8 – 3221 – II
– 418/91 und IB2 – 0143 – 1 – 4 sind für die Jugendschöffengerichte beim
Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht
Aschaffenburg die für die Jahre 2019 bis 2023 benötigten Hauptjugendschöffen
und Hilfsjugendschöffen zu wählen.
Mit Schreiben vom 23.02.2018
wird der Markt Schneeberg aufgefordert, bis 16.03.2018 dem Landratsamt
Miltenberg, Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, mindestens je eine Frau und
einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen
und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Zum Amt des
Jugendschöffen sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im
Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren
sind. Bei der Auswahl ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter
Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu
bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen
Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt
werden.
Die Vorschläge können bis zum 14.03.2018
schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.