Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt eine Bauvoranfrage von Herrn Michael Gärtner, Spritzenmühle 1, 63928 Eichenbühl – Spritzenmühle, für eine Lager- und Verkaufshalle für landwirtschaftliche Güter/Landhandel mit Büro- und Sozialräumen auf der Fl.Nr. 3542, Untere Sandwiesen, Gemarkung Schneeberg, vor. Das geplante Gebäude hat eine Gesamtlänge von 25 m und eine Breite von 8 m. Die Gebäudehöhe in Richtung Süden beträgt 6 m und in Richtung Norden 8 m Meter.

Der gewünschte Standort befindet sich im Außenbereich und liegt im Überschwemmungsgebiet (HQ100). Im Flächennutzungsplan ist das vorgesehene Gewerbegebiet von der Genehmigungsbehörde im Jahr 1979 gestrichen worden.

 

1. Bgm. Kuhn teilt zum Gebiet „Untere Sandwiesen“ mit, dass bereits mehrfach angefragt wurde, ob es möglich sei dort Bauprojekte (u.a. Rewe-Markt, FG-Halle, Fabrikgebäude, Montagehalle) zu verwirklichen.
Das Gebiet liegt im Außenbereich und hat über den Radweg einen Zugang auf die B 47. Weiterhin liegt das Gebiet im Überschwemmungsbereich (HQ100) und es muss ein gleichwertiger Retentionsraum gewährleistet werden. Geländeaufnahmen mit Höhenschichtlinien wurden von der Gemeinde im Jahr 2008 in Auftrag gegeben und liegen vor.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert in der Regel die Einbeziehung eines größeren Gebietes von ca. 10.000 qm.

Das Gebiet grenzt an das FFH-Gebiet „Odenwälder Täler und Bäche“ an. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), eine Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung und ein Schallgutachten müssten dann durchgeführt werden.

Die Zufahrt wird erschwert durch den Standort der denkmalgeschützten Kapelle. In diesem Bereich hatte das Staatliche Bauamt im Jahr 2014 bei einer Anfrage eine Rechtsabbiegespur gefordert. Die Kosten für bauliche Veränderungen an der B 47 sind erheblich.

Intensive Gespräche hat es mit allen Behörden bereits im Jahr 1996, 2008 und 2014 gegeben.

 

Die Bauvoranfrage ist zur Prüfung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Bauvoranfrage. Die Unterlagen sind zur Prüfung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Diskussionsverlauf:

GR Speth spricht von vielen Problemen die geklärt werden müssen. Er hat bereits in der Fraktionsbesprechung als Standort für eine Lagerhalle das Gelände von der Gärtnerei Breidenbach in Richtung Küsterlein vorgeschlagen.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass durch das Grundstück der Familie Damm die Ferngasleitung verläuft. Im Bereich der Ferngasleitung gibt es eine Bauverbotszone.

Herr Gärtner berichtet von einem Gespräch mit Herrn Breidenbach, der damals bereits die Gasleitung erwähnt hat. Er sagt, dass er für den Bau seiner Lager- und Verkaufshalle eine bestimmte Größe benötigt. Er fragt, wie tief die Ferngasleitung im Boden liegt. Er wäre bereit, wenn andere Flächen zur Verfügung stehen, mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufzunehmen. Wichtig ist ihm eine Fläche im Bereich der B 47.

3. Bgm. Pfeiffer fragt, ob das Gebäude wegen des HQ100 auf der Grundstücksfläche angehoben werden muss.

1. Bgm. Kuhn sagt, dass es in diesem Bereich ca. 50 cm sind, die man dann an anderer Stelle als Retentionsraum schaffen muss. Dieser Bereich liegt jedoch nicht im Strömungsbereich.