Sitzung: 28.02.2018 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 20.03.2013, lfd.Nr. 0826)
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre
2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen
Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils
zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen
wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am
Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich
gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen
verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des
Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern
mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für
das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Die Vorschläge können bis zum 14.03.2018
schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.
Beschluss: