Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.01.2017, lfd.Nr. 0497)

Am 07.12.2017 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2016 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2016 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                     1.435.888,18 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                   54.205,13 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           54.205,13 €.

Der Jahresverlust 2016 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erhält für das Jahr 2016 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 20.597,71 €. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 10.150,09 € enthalten. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2016 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von 1.351,36 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2016 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2017 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2015 festgestellt: 1.216.647 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2014 von 2,60 €/m³ auf 3,10 €/m³ war aufgrund der

Kalkulation geboten und wurde auch umgesetzt. Das Ergebnis hat sich seitdem auf Verlustwerte knapp über 50.000 € eingependelt. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich lediglich um 1.000 € verbessert, da niedrigeren Aufwendungen erneut eine rückläufige Wasserabgabemenge (64.249 cbm gegenüber 66.443 cbm im Jahre 2015) entgegenstand.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2016 mit 15,97 % nach 23,7 % deutlich besser als im Vorjahr. Sie werden jedoch in beiden Jahren als zu hoch beurteilt. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2016 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                  1.435.888,18 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                54.205,13 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung     54.205,13 €
   wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

GR Kuhn war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.